Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Freitag, 11. März 2022

Änderung des Universitätsgesetzes – Universität Luzern: Gründung von zwei neuen Fakultäten

Die Grünliberalen Luzern sind, mit einigen Vorbehalten, insgesamt mit dem Vorschlag der Regierung zur Änderung des Universitätsgesetzes zufrieden.

Frage 1: Die Universität Luzern will das Departement für Gesundheitswissenschaften  und Medizin zu einer Fakultät machen. Sind Sie mit der Änderung von § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die universitäre Hochschulbildung
(Universitätsgesetz, UniG) vom 17.1.2000 (SRL Nr. 539) einverstanden?

 

Ja.

 

 

Bemerkung: Die GLP Kanton Luzern vermisst Aussagen über die mehrjährige Entwicklungsplanung und Strategie bezüglich der Universität Luzern und der Hochschullandschaft, insbesondere aber auch der genannten Fakultät. Wird beabsichtigt, das Leistungsangebot als Fakultät weiter auszubauen? Weiter werden die Vorteile der Gründung einer eigenen Fakultät gegenüber der aktuellen Situation nicht explizit erörtert. Grundsätzlich sehen wir jedoch das gesellschaftliche Potenzial der Gesundheitswissenschaften, wie auch der Verhaltenswissenschaften.

 

 

 

 

Frage 2: Die Universität Luzern will eine Fakultät für Verhaltenswissenschaften  und Psychologie errichten. Sind Sie mit der Änderung von § 10 Abs. 1 des Universitätsgesetzes einverstanden?

 

Ja.

 

 

Bemerkung: vgl. Bemerkungen Frage 1.

 

 

 

 

Frage 3: Die Universität Luzern kann aus dem Jahresgewinn Eigenkapital bilden.  Dieses darf zurzeit höchstens 10 Prozent des jährlichen Bruttoaufwandes erreichen. Vorgeschlagen wird, die Limite auf 20 Prozent zu erhöhen.
Sind Sie mit der Änderung von § 28a Abs. 2 des Universitätsgesetzes einverstanden?

 

Ja.

 

 

Bemerkung: Die GLP verlangt, dass alle Luzerner Hochschulen diesbezüglich gleichbehandelt werden.

 

 

 

Frage 4: Sind Sie mit den übrigen vorgeschlagenen Änderungen des Universitätsgesetzes, welche organisatorischer Natur sind, einverstanden?

 

Ja mit grossen Vorbehalten.

 

 

Bemerkung: Dadurch, dass man den kalkulatorischen Zins für die Mietkosten auf 1.25% senkt (von 4%) können die Änderungen auf den ersten Blick quasi 'kostenneutral' umgesetzt werden. Auf der anderen Seite bedeutet dies, dass die Refinanzierung der Gebäude von heute 25 Jahre auf 80 (!!) Jahre ausgedehnt wird. Die GLP ist überzeugt, dass kein Gebäude diese Nutzungsdauer erreichen wird, somit wird das Problem der fehlenden Finanzierung im Werterhalt der Gebäude den künftigen Generationen überlassen. Hier versteckt man effektive künftige Kosten. Es scheint, als scheue man die Transparenz, dem Stimmbürger die Mehrkosten im AFP aufzuzeigen.

 

 

 

 

Weitere Bemerkungen:

 

Die GLP beurteilt die private Finanzierung von Bildungsleistungen insbesondere bei der Grundlagenforschung kritisch. Wir gehen davon aus, dass der Einfluss der Geldgeber auf die Forschung nicht auszuschliessen ist. Somit sinkt das Vertrauen in die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen. Gerade zu Zeiten von Facebook- und Google-Skandalen, welche insbesondere Wissen aus den Verhaltenswissenschaften missbrauchen und Ergebnisse aus Untersuchungen ‘unter dem Deckel’ zu halten versuchen, ist die private Finanzierung, auch nur zum Aufbau von Fakultäten im Sinne der Unabhängigkeit der Forschung möglichst zu unterlassen.