Bei der Regelung zum Sozialhilfebezug als Einbürgerungshindernis sollte der Umfang des fraglichen Zeitraums nicht unerwähnt bleiben, sondern im Gesetz – analog der Bürgerrechtsverordnung des Bundes – klar auf 3 Jahre definiert werden. Ansonsten kann diese Ungenauigkeit dazu verwendet werden, einen längeren Zeitraum des Nichtbezugs von Sozialhilfeleistungen zu verlangen. Des Weiteren sprechen sich die Grünliberalen gegen die Nichtverwendung des Begriffs „mutwillig“ aus, da das kantonale Recht dadurch die Einbürgerungsvoraussetzungen im Vergleich zum Bundesrecht verschärft: Unabhängig von den konkreten Gründen könnte neu im Kanton Luzern jede Nichterfüllung der besagten Verpflichtungen als Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen werden.
Einbürgerungen sind keine politischen Entscheide
Zurzeit entscheidet noch in der Hälfte der Luzerner Gemeinden die Gemeindeversammlung über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Personen. Die Grünliberale Partei des Kantons Luzern fordert die Regierung auf, den Entwurf des kantonale Bürgerrechtsgesetzes so anzupassen, dass flächendeckend in allen Luzerner Gemeinden nicht die Gemeindeversammlung, sondern der Gemeinderat oder eine Bürgerrechtskommission für den Einbürgerungsentscheid zuständig ist. Es ist uns bewusst, dass die Gesetzgebung des Bundes die Möglichkeit eines Entscheides an der Gemeindeversammlung vorsieht. Die Einbürgerung von ausländischen GesuchstellerInnen ist in einem liberalen Rechtsstaat jedoch kein politischer Entscheid, sondern ein Verwaltungsakt. Zudem stellt das direktdemokratische Verfahren eine grosse Hürde für den Einbürgerungserfolg dar und führt darüber hinaus zur systematischen Benachteiligung von gesellschaftlichen Minderheiten. Es ist aus unserer Sicht stossend, dass der Kanton grundlegende Erkenntnisse aus der Wissenschaft sowie Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) ignoriert und eine Diskriminierung in Kauf nimmt.