Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Donnerstag, 10. Februar 2022

Änderung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes und des Betreuungs- und Pflegegesetzes betreffend Finanzierung der Ergänzungsleistungen zur AHV für Heimbewohnerinnen und -bewohner

Die Grünliberalen Kanton Luzern sind insgesamt mit dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV einverstanden. Es gibt aus unserer Sicht jedoch einige Dinge zu beachten / anzumerken.

1

Sind Sie damit einverstanden, dass die solidarische Finanzierung der «EL zur AHV im Heim» durch die Gemeinden auch ab 1. Januar 2023 weiterhin bei einer «rechnerischen Taxgrenze» begrenzt wird und der diesen Wert übersteigende EL-pflichtige Anteil der Heimtaxe von der Wohnsitzgemeinde der pflegebedürftigen Person zu tragen ist?

 

X ja

☐ nein

Bemerkungen:

 

 

2

Sind Sie damit einverstanden, dass diese «rechnerische Taxgrenze» (aktuell Fr. 165.–/Tag) ab 1. Januar 2023 neu als Prozentwert in Relation zum allgemeinen Lebensbedarf für Alleinstehende bei den EL festgelegt und damit an die Teuerungsentwicklung bei den EL gekoppelt wird? (Fr. 165.–/Tag ~ 307% des allgemeinen Lebensbedarfs für Alleinstehende bei den EL )

 

X ja

☐ nein

Bemerkungen:

Wir sind damit einverstanden. Kurz- bis mittelfristig kann dies zu einer Kostenentwicklung bei den Heimtarifen führen. Wir gehen aber davon aus, dass sich dies längerfristig einpendeln wird. Um diese Entwicklung gut zu begleiten ist das in der Frage 5 erwähnte Monitoring zwingend notwendig.

 

 

 

3

Sind Sie damit einverstanden, dass der Kanton den Pflegeheimen, die EL-Beziehende beherbergen, Vorgaben dazu machen können soll, wie Zuschläge für einen erhöhten Betreuungsbedarf (z.B. für Demenz) bei der Aufenthaltstaxe zu berücksichtigen sind?

 

X ja

☐ nein

Bemerkungen:

Wir begrüssen, dass Vorgaben und Kriterien für Zuschläge definiert werden. Ausserdem ist zu prüfen, inwiefern Zuschläge im Comfortbereich z.B. Aussicht eines Zimmers verhältnismässig sind insbesondere für EL-Beziehende. Nicht zielführend ist aus Sicht der glp, dass Zuschläge gänzlich verboten werden und damit die solidarische Finanzierung über alle Heimbewohnenden und u.U. deren Wohnsitzgemeinden die Regel wird. Dies würde zu einem grundsätzlichen Kostenwachstum für die Allgemeinheit führen, da z.B. Palliativ-Care mit den aktuellen Tarifen nicht kostendeckend geleistet werden kann. Wir unterstützen, dass in einem definierten Rahmen Zusatzleistungen auch als solche abgegolten werden können. Damit soll auch ein gewisser Markt zwischen den Angeboten spielen und dadurch die Angebots- und Qualitätsentwicklung gefördert werden.

Die Formulierung von §12a ist zudem anzupassen. Im 2. Satz des Absatzes werden Zuschläge gänzlich verboten und im 4. Satz wird dies sofort widerlegt.

«Die Verrechnung von Zuschlägen für entsprechende Betreuungsleistungen ist nicht zulässig. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten durch Verordnung. Er kann Ausnahmen für spezialisierte Einrichtungen vorsehen.»

Wir schlagen folgende neue Formulierung vor:

«Für die Verrechnung von Zuschlägen definiert der Regierungsrat die Einzelheiten und Kriterien in der Verordnung.»

 

 

 

4

Sind Sie mit der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage für die Sicherstellung der Aufenthaltstaxen im Pflegeheim (Heimdepot) und der subsidiären Übernahme dieser Kosten durch die Wohnsitzgemeinde der pflegebedürftigen Person einverstanden?

 

X ja

☐ nein

Bemerkungen:

Mit der Definition des Depots kann in den allermeisten Fällen die nötige Kostengutsprache geleistet werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass in vereinzelten Fällen das Depot in der Höhe von CHF 8'000 nicht ausreichend sein wird. Dies kann dazu führen, dass insbesondere nach einem Spitalaufenthalt die Pflegeheime nicht immer bereit sind, die Personen schnell und unkompliziert aufzunehmen. Dies ist weder im Sinne der Betroffenen noch im Sinne der Spitäler. Die Höhe der Depotgrenze in der Verordnung ist daher nochmals zu prüfen.

 

 

 

5

Sind Sie mit der inhaltlichen Erweiterung des Monitorings «Pflegefinanzierung» mit der Entwicklung der Aufenthaltskosten (Hotellerie und Betreuung) im Pflegeheim einverstanden?

 

X ja

☐ nein

Bemerkungen:

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