Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Freitag, 28. Juni 2024

GLP fordert mehr Mut bei der Regulierung der familienergänzenden Kinderbetreuung

Insgesamt ist die GLP mit dem Gesetzesentwurf zufrieden. Allerdings erachtet sie diesen als wenig mutig. Insgesamt wäre das Gesetz eine Chance für den Kanton Luzern, die familienergänzende Betreuung insgesamt harmonisch zu regeln, also inklusive der schulergänzenden Betreuung.

Die Grünliberale Partei (GLP) Luzern unterstützt das Ziel, der Volksinitiative “Bezahlbare Kitas für alle” einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Sie fordert dementsprechend Anpassungen und Erweiterungen:

 

Grundsätzliche Zustimmung mit Ergänzungsbedarf Die GLP Luzern ist mit der grundsätzlichen Stossrichtung des Gesetzesentwurfs einverstanden. Der Entwurf zielt darauf ab, ein ausreichendes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung zu gewährleisten, die Betreuungsqualität zu garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern zu stärken. 

 

Kritik an den Mindestqualitätsvorgaben Die GLP Luzern kritisiert die geplanten Mindestqualitätsvorgaben für Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen. Diese sollten sich an den SODK-Qualitätsempfehlungen orientieren, da die Empfehlungen des Verbandes der Luzerner Gemeinden (VLG) als wenig innovativ angesehen werden. Zudem sollte die Diversität der Luzerner Gemeinden berücksichtigt werden, indem höhere Qualitätsstandards auf freiwilliger Basis ermöglicht werden.

 

Betreuungsgutscheine: Vereinfachung und Ausweitung gefordert Die GLP Luzern fordert, dass die Höhe der Betreuungsgutscheine direkt vom steuerbaren Einkommen abhängig gemacht wird, um Bürokratie zu vermeiden. Zudem sollte das Gesetz nicht nur Vorschulkinder, sondern auch Kinder in der Primarstufe einbeziehen, um eine umfassende Unterstützung für Familien zu gewährleisten.

 

Flexibilität bei der Festlegung von Subventionen Die GLP Luzern spricht sich dafür aus, dass fixe Beträge für Subventionen nicht im Gesetz, sondern in den zugehörigen Verordnungen festgehalten werden sollten. Dies ermöglicht eine flexiblere Anpassung an sich ändernde Bedingungen. Eine regelmässige Überprüfung der Beträge sollte im Gesetz verankert werden.

 

Unterstützung für eine breite Anspruchsberechtigung Die GLP Luzern unterstützt das Ziel, dass gut drei Viertel der erwerbstätigen Haushalte mit Vorschulkindern potenziell Anspruch auf Betreuungsgutscheine erhalten sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

 

Effiziente Abwicklung und Finanzierung Die GLP Luzern befürwortet die Bereitstellung eines IT-Systems zur Abwicklung der Betreuungsgutscheine und die einfache Handhabung für die Nutzer. Die Finanzierung der Betreuungsgutscheine soll zu je 50 Prozent vom Kanton und den Wohnsitzgemeinden der Eltern getragen werden. Das GLP-Luzern sieht keine Notwendigkeit für eine Gegenfinanzierung durch die Gemeinden, da der Kanton an einem harmonisierten System interessiert ist.

 

Inkraftsetzung und Übergangsbestimmungen Die GLP Luzern ist mit der geplanten Inkraftsetzung des Gesetzes per  1. Januar 2026 und den vorgesehenen Übergangsbestimmungen einverstanden.