Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Montag, 30. Mai 2016

Vernehmlassung zum Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG)

Die Grünliberalen fordern schon seit einigen Jahren eine Anpassung der Schuldenbremse. Zum Einen erachten wir in der heutigen Lösung den Zeitraum von 5 Jahren für den mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung als zu kurz. Des Weiteren sind wir der Ansicht, dass durch den mittelfristigen Ausgleich der Geldflussrechnung wichtige Investitionen im Kanton Luzern ausgebremst werden. Wir begrüssen es deshalb ausdrücklich, dass der Regierungsrat eine Vorlage zur Revision der Schuldenbremse erarbeitet. Bei der konkreten Ausgestaltung des Entwurfs gibt es jedoch aus unserer Sicht einige Punkte, denen wir sehr kritisch gegenüberstehen und die einer Anpassung bedürfen.

 

Die Grünliberalen lehnen die Erweiterung der finanzpolitischen Steuerung auf die konsolidierte Rechnung ab. Die Schuldenbremse soll lediglich für die Kernverwaltung gelten. Ausgelagerte Einheiten wie beispielsweise die Universität und die Pädagogische Hochschule Luzern, das Kantonsspital und die Psychiatrie sollen nicht mit einbezogen werden, da die operative Führung sowie die Budgethoheit dieser Einheiten nicht beim Kanton liegt.

 

Des Weiteren bewertet die glp des Kantons Luzern die Einführung eines statistischen Ausgleichskontos grundsätzlich positiv. Allerdings ist eine Anpassung der Zeitperiode wünschenswert. Statt einem Jahr soll der Fehlbetrag innerhalb von beispielsweise vier Jahren durch Überschüsse in der Erfolgsrechnung abgebaut werden müssen. Dadurch kann die Wahrscheinlichkeit einer prozyklischen Finanzpolitik reduziert werden.

 

Schlussendlich ist aus unserer Sicht eine feste Schuldenobergrenze nicht erforderlich: Die Erfolgsrechnung ist der Hauptschlüssel für gesunde Finanzen, da sie mit den Abschreibungen und dem Zinsaufwand sowohl Investitionen als auch Schulden generationengerecht berücksichtigt. Ausserdem ist es aus konjunkturpolitischer Sicht nicht sinnvoll, die Schuldenhöhe an den Ertrag einer Steuereinheit zu koppeln.