Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Freitag, 29. April 2016

Vernehmlassung zu Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justizgesetz) vom 10. Mai 2010 Einzelrichterinnen und Einzelrichter in Strafverfahren an den erstinstanzlichen Gerichten

Die Grünliberalen sprechen sich für die Entscheidungskompetenz des/der EinzelrichterIn in Strafsachen bis zu einem Jahr aus.

Je grösser das beantragte Strafmass, desto breiter sollte auch das Urteil abgestützt sein. Ein in Dreierbesetzung ergangener Entscheid ist in Bezug auf Weltanschauung, Geschlecht und Erfahrung der beteiligten RichterInnen wesentlich breiter abgestützt als ein Einzelrichterentscheid - zu diesem Schluss kam bereits die Arbeits-gruppe, welche die Vorlage erarbeitet hat. Einzelrichterliche Entscheide sind in der Regel weniger differenziert und ausgewogen, eher unvollständig und fehlerhaft und werden deswegen oft schlechter akzeptiert. Einzelrichterliche Entscheide sind im Resultat weniger beschwerderesistent und es besteht die Gefahr, dass einzelrichterliche Entscheide öfter angefochten werden. Dies würde zu einer höheren Belastung für das teurere Kantons-gericht führen, welche als Rechtsmittelinstanz zwingend in Dreierbesetzung über die Entscheide der Einzelrichter befinden muss. Dadurch ginge der angestrebte Effizienzgewinn direkt wieder verloren. Der Effizienzgewinn ist mit den Garantien auf ein faires Verfahren in Einklang zu bringen. Um diese Balance zu gewährleisten, schlägt die Grünliberale Partei des Kantons Luzern den Mittelweg vor und spricht sich für Variante II aus (Einzelrichterkompetenz bis 1 Jahr).