Die Grünliberalen sind mit den Anpassungen im Rahmen der zweiten Vernehmlassung der Totalrevision des Wasserbaugesetzes grundsätzlich zufrieden.
Die Beibehaltung des Gewässerverzeichnisses (§5 statt §6) erachten wir für die Transparenz in diesem Bereich als wertvoll. Die Beschreibung des Gewässerunterhalts (§9) erscheint uns im neuen Entwurf verständlicher und präziser formuliert. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und den Gemeinden (§10) haben die Grünliberalen bereits in der Vorkonsultation favorisiert. Die dadurch wegfallenden Gesetzestexte (§23-25, §31-33) tragen aus unserer Sicht zur Vereinfachung und Leserlichkeit des Gesetzesentwurfs bei.
Der überarbeitete Entwurf der neuen Gewässerverordnung scheint für die Grünliberalen mit dem vorgeschlage- nen Gesetzestext konsistent zu sein.