Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Donnerstag, 6. Mai 2021

Vernehmlassung über den Planungsbericht Klima und Energie

Der Planungsbericht Klima und Energie ist mit 173 Seiten sehr umfangreich, geht auf die relevanten Themen ein und vermittelt einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen des Klimawandels im Kanton Luzern. Der Kanton Luzern schafft mit diesem vorbildlichen und breit abgestützten Bericht gute Voraussetzungen, um den Ausstoss der Treibhausgase zu vermindern. Die im Bericht aufgezeigten Massnahmen reichen für die Grünliberalen Luzern jedoch nicht aus, um das Ziel netto null Treibhausgasemissionen bis 2050 zu erreichen. Insbesondere in den Handlungsfeldern Energieversorgung, Mobilität und Landwirtschaft benötigt es noch weitergehende Anstrengungen. Zudem ist die geplante Umsetzung der meisten Massnahmen nach 2025 zu spät.

Mit Sofortmassnahmen jetzt handeln

Damit keine wertvolle Zeit verloren geht, sollen Massnahmen in der Kompetenz des Kantons Luzern priorisiert und als Sofortmassnahmen umgesetzt werden. Generell fordern die Grünliberalen Luzern eine raschere Umsetzung der Massnahmen als im Planungsbericht dargelegt.

 

Allgemeine Bemerkungen

Der Klimawandel stellt auch eine grosse Herausforderung für die Gesundheit dar. Diesem Umstand soll im Bericht noch besser Rechnung getragen werden. Ebenso muss der Kommunikation ein hoher Stellenwert zugetragen werden. Die möglichen und notwendigen Verhaltensänderungen (Anleitung fürs ideale Verhalten: Was ist mein Beitrag?) sind in geeigneter Form aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang sind ebenfalls No-Gos zu nennen. Für eine möglichst breite und glaubwürdige Kommunikation soll auf bekannte Persönlichkeiten als Testimonials gesetzt werden, um so nachhaltige Verhaltensänderungen zu erzielen. Dies wird notwendig sein, damit die Bevölkerung die Wichtigkeit der Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen realisiert und die zu treffenden Massnahmen akzeptiert. Denn zur Erreichung des Netto-Null Ziels ist die ganze Gesellschaft gefragt. Deshalb greift der alleinige Fokus auf die Territorialbetrachtung zu kurz. 62% der durch das Konsumverhalten der Luzerner Bevölkerung verursachten Emissionen ausserhalb der Kantonsgrenzen werden dadurch kaum berücksichtigt.

 

Bereich Mobilität

Vermeiden, verlagern, verträglich abwickeln sind die Schlüsselworte, um Verkehr und Umwelt besser miteinander in Einklang zu bringen. Diese sogenannte 3-V-Regel inkl. Priorisierung ist allseits bekannt. Bevor jedoch konkrete Massnahmen und Stossrichtungen ausgearbeitet werden können, muss die Ausgangslage der Realität entsprechend aufgezeigt werden. In der Ausgangslage fehlen jedoch noch Informationen, um ein vollständiges Gesamtbild zu erhalten. So fehlen Zahlen zum Freizeit- und Durchgangsverkehr sowie zur Entwicklung des durchschnittlichen Fahrzeugbesitzes pro Haushalt. Zusätzlich wäre es wichtig, die Energieeffizienz der verschiedenen Verkehrsmittel aufzuzeigen. Weiter ist es etwas irritierend, dass Aussagen zu Homeoffice im Vernehmlassungsbericht komplett fehlen. Dieses Thema ist zwingend aufzunehmen, da Home-Office-Lösungen und die vermehrte Nutzung moderner Kommunikationsmittel einen wichtigen Beitrag zur Reduktion des Arbeitsverkehrs leisten können.

Im Bericht wird bereits darauf hingewiesen, dass «insbesondere die Reduktion des MIV-Aufkommens einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen leisten kann». Die aufgezeigten Massnahmen genügen jedoch nicht, um diese Reduktion zu erreichen. Es ist deshalb mit konkreten Massnahmen aufzuzeigen, wo und wie das Wachstum des MIV gestoppt und reduziert werden kann. So sollen zum Beispiel Infrastrukturausbauten, welche die öV-Nutzung und öV-Zuverlässigkeit fördern, prioritär umgesetzt werden. Es könnten aber z.B. auch Coworking-Spaces in den Regional- und Subzentren oder der Fuss- und Veloverkehr gefördert werden, um Fahrten zum Arbeitsplatz zu vermeiden bzw. verträglicher zu gestalten. Auf der anderen Seite müssen gleichzeitig aber auch steuerliche Fehlanreize (Pendlerlabzug, unökologisierte Motorfahrzeugsteuern) eliminiert und finanzielle Anreize zur Verlagerung (z.B. Mobilitätsmanagement oder Mobility Pricing) geschaffen werden. Ein umfassendes Mobility-Pricing kann ein zentrales Element einer nachhaltigen Verkehrs- und Klimapolitik sein. Das Thema Mobility Pricing ist deshalb als separate, eigenständige Massnahmen aufzuführen. Mobilität ist ein wichtiges Element unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Jedoch werden die dadurch verursachten Kosten nur ungenügend durch die Verursachenden getragen.

 

Bereich Landwirtschaft

Die Landwirtschaft wird vom Klimawandel am meisten betroffen sein. Gleichzeitig verursacht die Landwirtschaft diesen massgeblich mit. In Anbetracht dessen ist der Absenkpfad für die Landwirtschaft noch zu wenig ambitioniert. Im Zeithorizont von 30 Jahren wird ein kompletter Generationenwechsel bei den Landwirten erfolgen, welcher auch mit einem Wertewandel einhergehen kann.

Einen entsprechenden Wandel benötigt es jedoch nicht nur bei den Produzenten, sondern auch von Seiten der Konsumenten und des Handels. Es benötigt eine Transformation in eine konsequent nachhaltige Ernährungskultur, z.B. durch eine Substitution der Nutztierhaltung durch Fleischersatzprodukte oder Lab-Grown-Meat. Damit werden nicht nur Treibhausgase reduziert, sondern auch die Böden geschont und die Gesundheit verbessert. Weiter soll das Thema Food-Waste durch ein konkretes Massnahmenpaket angegangen werden.

Nicht zuletzt wird auch der technologische Fortschritt nicht vor der Landwirtschaft haltmachen. Weiter soll das Potential von Biogasproduktion durch die Vergärung von Gülle und Mist aufgezeigt und allenfalls gefördert werden. Dadurch eingesparte Treibhausgasemissionen können dem Bereich Landwirtschaft angerechnet werden.

 

Bereich Gebäude

Im Gebäudebereich liegt die Hauptherausforderung zur Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen zum einen in der Reduktion des Energiebedarfes, zum anderen in der Substitution fossiler Heizanlagen.

Der Kanton Luzern muss in diesem Bereich seine Vorbildfunktion wahrnehmen und mit gutem Beispiel vorangehen. So soll bei zukünftigen Bauvorhaben aber auch bei bestehenden Immobilien konsequent auf eine hohe Energieeffizienz und Eigenstromproduktion geachtet werden. Nur so können Eigentümerinnen- und Eigentümer in die Pflicht genommen werden. Die Gebäude des Kantons sollten in einer Liste erfasst werden mit Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen pro Nutzfläche. Bei den schlechtesten Gebäuden sollte überprüft werden ob Sanierungen vorgezogen oder kleine energetische Optimierungen (Nutzungsanpassung, Sensibilisierung der Nutzer, Automatisierung) implementiert werden können. Dies soll exemplarisch und publikumswirksam durchgeführt werden. Dies gilt gleichermassen für die Gemeinden als dritte Staatsebene. Neben finanzieller Förderung benötigt es hierzu auch gesetzliche Verpflichtungen. Für deren Einhaltung sind die kommunalen Baubewilligungsbehörden zuständig. Der Kanton Luzern soll hier aufzeigen, wie die Bewilligungsprozesse dahingehend optimiert werden können, um nachhaltiges Bauen zu unterstützen, anstatt aufzuhalten.

Weiter besteht Handlungsbedarf, um nachhaltiges Bauen nach bauökologischen Kriterien zu fördern und damit die Verwendung von Baumaterialien mit einem möglichst kleinen ökologischen Fussabdruck zu fördern. Insbesondere bei Neubauten ist eine umwelt- und ressourcenschonende Bauweise durch Anpassung der Bauvorschriften gesetzlich zu verankern.

 

Bereich Energieversorgung

Das vorhandene Potential an erneuerbarer Energie wird aktuell nicht ausgeschöpft. Dies aus gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und/oder ökologischen Aspekten. Es besteht ein Zielkonflikt zwischen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Interessen. Aus diesem Grund sind effektive und effiziente Fördermassnahmen unerlässlich. Weiter sind auch die Chancen und Risiken von neuen, noch nicht marktreifen Technologien in die Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen. Die Forschungsgelder in diesem Bereich sind zu erhöhen.

Aktuell ist die Schweiz im Bereich der Primärenergie (Erdöl und Gas) massiv vom Ausland abhängig. Dies soll bei der Energieversorgung verhindert werden. Die Anbindung an das europäische Stromnetz dient als virtueller Energiespeicher, es soll daraus jedoch keine Netto-Abhängigkeit auf Strom aus dem Ausland entstehen. Der Kanton Luzern soll deshalb beim Bund einen Nachweis über die zukünftige Versorgungssicherheit in Bezug auf saubere Energie einfordern.

 

Kontakt:

András Özvegyi, GLP Kantonsrat, oezvegyi@gmx.ch, 079 503 94 66