Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Dienstag, 30. März 2021

Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des neuen Bevölkerungs- und Zivilschutzrechts

Grundsätzlich geht die Tendenz beim Zivilschutz in die Richtung «kürzere Dienstzeiten – weniger Personal». Daher stellt sich aus Sicht der Grünliberalen Luzern die Frage, wie der Zivilschutz künftig – auch ohne Kantonalisierung - den wachsenden Herausforderungen angepasst werden kann und wie auch die Schulung/Ausbildung verbessert werden kann. Die aktuelle Pandemiesituation hat gezeigt, dass die Zivilschutzorganisationen sehr gebraucht werden (Unterstützung der Spitäler bei der Triage, Unterstützung von Impfzentren, Reinigung Ambulanzfahrzeuge, Desinfektion Spitalbereiche, Hilfsarbeiten in den Altersheimen). Ziel muss daher die Erhaltung der bestmöglichen Funktionsfähigkeit des Zivilschutzes sein

1.    Kantonale Zivilschutzformation (KAFOLU)

(§§ 3 Abs. 6 und 7 Abs. 1d Entwurf ZSG; Vernehmlassungsbotschaft Kap. 3.2; § 2a Entwurf ZSV-LU)

Der Kanton betreibt seit einigen Jahren eine kantonale Zivilschutzformation. Dafür soll im ZSG eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Details werden in der
ZSV-LU geregelt.

Sind Sie damit einverstanden?

☒ Ja

☐ Nein, nämlich:

 

Die KAFOLU besteht seit dem 1.1.2016. Sie ist fokussiert auf Spezialaufgaben, welche in den regionalen Zivilschutzorganisationen nicht ausgeführt werden (Seuchenbekämpfung, Notstromversorgung, Polycom und Care Team). Die KAFOLU wird in der Regel nicht für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft aufgeboten, da sie die regionalen Zivilschutzorganisationen nicht konkurrenzieren soll. Damit steht sie für Einsätze bei Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen sowie für Ausbildungs- und Wiederholungskurse zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus haben sich verschiedene der Aufgaben der KAFOLU als unentbehrlich herausgestellt. Die kantonale Zivilschutzformation hat sich in der Vergangenheit bewährt. Für diese wichtigen Aufgaben und Tätigkeiten des heutigen Zivilschutzes sind die bestehenden Rechtsgrundlagen des Kantons Luzern nicht mehr zeitgemäss und bilden die Realität nicht ab.

Daher ist es von Seiten der Grünliberalen Luzern zu begrüssen, dass die KAFOLU eine gesetzliche Grundlage erhält. Die wichtigsten Erkenntnisse aus der jüngsten Pandemiesituation sollen in die neue Gesetzgebung miteinfliessen, so dass das neue Gesetz möglichst der bestehenden Situation entspricht.

 

2.    Ausbildungszentrum Sempach

(§§ 7 Abs. 1cbis Entwurf ZSG; Vernehmlassungsbotschaft S. 12)

 

Der Kanton betreibt auch heute schon ein Ausbildungszentrum in Sempach. Dieses steht primär für den Zivilschutz zur Verfügung, aber auch für die Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz und für Dritte, beispielsweise das Bundesamt für Strassen. Während der Coronakrise wurde dieses unter anderem auch als Basis für Einsatzkräfte genutzt. Durch die explizite Erwähnung in Absatz 1cbis soll das Ausbildungszentrum eine stärkere Legitimität erhalten und ständig weiterentwickelt werden. Dabei sollen insbesondere auch die Hinweise zu den Anforderungen aus Sicht der Region berücksichtigt werden.

Sind Sie damit einverstanden?

 

☒ Ja

☐ Nein, nämlich:

 

Der Kanton wird im neuen Gesetz zuständig erklärt für das Betreiben eines Ausbildungszentrums. Die Kosten werden vom Kanton getragen (§ 13 Abs. 1 lit. b bis Entwurf ZSG). Das Ausbildungszentrum muss in nächster Zeit saniert werden, auch hier sollen die Erfahrungen aus der Coronapandemie miteinfliessen. Beispielsweise soll ein Lagerplatz für Materialien des Gesundheits- und Sozialdepartements integriert werden.

Es ist aus Sicht der Grünliberalen Luzern zu begrüssen, dass das Ausbildungszentrum in neuen Gesetz eine stärkere Legitimität erhält.

 

3.    Entschädigung für Einsätze bei Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen

(§§ 14 Abs. 2 und 3 sowie 14a Entwurf ZSG; Vernehmlassungsbotschaft
Kap. 3.2; § 10a Entwurf ZSV-LU )

Die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus haben gezeigt, dass die Entschädigungen, die Behörden für Einsätze von Zivilschutzorganisationen bei Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen zu bezahlen haben, im Voraus festzulegen sind. Eine Entschädigung kann aber nur für Einsätze verlangt werden, die entweder ausserhalb des eigenen Aufgabenbereichs einer Zivilschutzorganisation liegen oder sich ausserhalb ihrer Region abspielen. Die vom Regierungsrat festzulegende Pauschale dürfte aufgrund der Kostenrechnungen der Dienststelle MZJ mit 40 Franken tiefer sein, als diejenige für die Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft. Sie ist tiefer, weil kein Kostenanteil für die Administration und die Führung in die Pauschale integriert werden kann.


Sind Sie damit einverstanden?

☒ Ja, aber:

☐ Nein, nämlich:

 

Aus Sicht der Grünliberalen Luzern ist die Harmonisierung, Transparenz und Voraussehbarkeit der Entschädigungen zu begrüssen. Dies ist im Sinne einer möglichst transparenten Handhabung der Weiterverrechnung von entstandenen Kosten sinnvoll. Die Berechnung der Kosten in jedem Einzelfall würde ein Aufwand generieren, welcher durch Kostenpauschalen vermieden werden kann. Die Pauschale von CHF 40.-- pro Manntag wurde vom Regierungsrat in § 10a Entwurf ZSV-LU festgelegt. Der Betrag basiert auf Kostenrechnungen der Dienststelle MZJ und soll die Bedürfnisse der Zivilschutzorganisationen berücksichtigen. Ob die Pauschale insgesamt aber angemessen ist, kann alleine aufgrund von Erfahrungswerten beurteilt werden. Hier regen die Grünliberalen Luzern an, die betroffenen Zivilschutzorganisationen und verantwortlichen Gemeinden nochmals zu konsultieren. 

Aus Sicht der Grünliberalen Luzern ist ferner eine periodische Überprüfung der Kosten im Vergleich mit den effektiven Kosten anzuregen.

 

Zu beantworten wäre zudem, aus welchem Grund in der Pauschale für Einsätze bei «Katastrophen/Notlagen/Grossereignissen» kein Kostenanteil für Administration und Führung integriert wird (im Gegensatz zur Pauschale für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft; vgl. Frage 4).

 

4.    Entschädigung für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft

(§ 15 Abs. 1 Entwurf ZSG; Vernehmlassungsbotschaft Kap. 3.2; § 11 Abs. 2 und 2a Entwurf ZSV-LU)

4.1 Die Entschädigung, die durch den Verursacher oder die Verursacherin für nationale und kantonale Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft zu bezahlen ist, soll kantonsweit einheitlich festgelegt werden. Aufgrund von Kostenrechnungen der Dienststelle MZJ erscheint eine Pauschale von 70 Franken pro Manntag als angemessen. In dieser Pauschale ist neben dem Sold, dem Transport, den Betriebsstoffen, der Unterkunft und der Verpflegung auch ein Anteil für die Administration und die Führung enthalten.

Sind Sie damit einverstanden?

☒ Ja, aber:

☐ Nein, nämlich:

 

Gemeinschaftseinsätze sind Dienstleistungen des Zivilschutzes für Dritte (Behörden, Organisationen, Aussteller, Vereine) auf nationaler und kantonaler Ebene (z.B. Schwing- und Jodlerfeste). In der Botschaft zur Vernehmlassung Kap. 3.2. wird als Grund für die Vereinheitlichung ausgeführt, mit der Reglementierung solle der bestehende, unerwünschte Wettbewerb zwischen den einzelnen Zivilschutzorganisationen unterbunden werden. Teilweise erschienen Entschädigungsansätze in einzelnen Zivilschutzorganisationen unüblich hoch und Betroffene hätten Mühe, dies nachzuvollziehen. Deswegen solle der Regierungsrat die Entschädigung kantonsweit einheitlich festlegen und dabei die Bedürfnisse der regionalen Zivilschutzorganisationen berücksichtigen. Die Dienststelle MZJ errechnete eine Pauschale von CHF 70.-- pro Manntag. Bei eine höheren Pauschale werde allenfalls das Kostendeckungsprinzip missachtet.

Das grundsätzliche Harmonisierungsbedürfnis der Tarife ist aus Sicht der Grünliberalen Luzern auch hier nachvollziehbar. Es kann auf die Ausführungen zu Ziff. 3 verwiesen werden. Bezüglich der Höhe der Pauschale sind auch hier die Zivilschutzorganisationen und verantwortlichen Gemeinden nochmals zu kontaktieren.

Aus Sicht der Grünliberalen ist allenfalls zu wenig deutlich geworden, aus welchen Gründen der Wettbewerb zwischen den Zivilschutzorganisationen unbedingt unterbunden werden muss. Im Gegensatz zu Ziff. 3 handelt es sich hier um planbare Einsätze und nicht um Notfälle oder Katastrophen. Unterschiedliche Entschädigungsansätze bei Gemeinschaftseinsätzen könnten grundsätzlich auch als Anreiz verstanden werden, Kosten anzupassen und attraktiv zu gestalten. Damit verbleiben letztlich auch Anreize zur Kostendämpfung. Das Kostendeckungsprinzip ist selbstverständlich immer einzuhalten, selbst wenn unterschiedliche innerkantonale Tarife bestehen bleiben sollten.

 

 

 

4.2 Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeinden/Zivilschutzorganisationen bei regionalen und kommunalen Einsätzen in der Festlegung der Entschädigungsansätze weiterhin frei sein sollen?

☒ Ja

☐ Nein, nämlich:

 

Auf regionaler und kommunaler Ebene -  wird argumentiert – sei das Harmonisierungsbedürfnis und die Problematik der Konkurrenzierung weniger gross. Die Gemeinden sollen den bisherigen Ermessensspielraum deshalb behalten können. Beispiele auf regionaler oder kommunaler Ebene wären Einsätze beispielsweise bei der «Gansabhauet» in Sursee oder bei einer Gewerbeausstellung. Aus Sicht der Grünliberalen Luzern ist eine gewisse Autonomie bezüglich der Kostenfrage richtig, solange die einzelnen Organisationen auch sonst über eine gewisse Autonomie verfügen.

 

5.    Allfällige Reorganisation der Zivilschutzorganisationen

(Vernehmlassungsbotschaft Kap. 1 am Schluss)

Heute ist der Zivilschutz im Kanton Luzern in sechs regionale Zivilschutzorganisationen (ZSO) aufgeteilt. Die ZSO Region Entlebuch, die ZSO Napf, die ZSO Wiggertal und die ZSO Region Sursee werden in der Organisationsform einer Kompanie (Sollbestände 250-300 Angehörige) und mit wenigen professionellen Teilpensen geführt. Die ZSO Pilatus und die ZSO Emme werden in der nächsthöheren Struktur eines Bataillons (Sollbestände 600-700 Angehörige) und mit hauptamtlichem Personal geführt.
Ergänzend unterstützt die KAFOLU die Regionen und deckt verschiedene Spezialaufträge ab, wie beispielsweise die Seuchenbekämpfung und den Unterhalt des Kommandopostens des kantonalen Führungsstabes (KFS).

Auf kommunaler Ebene werden Massnahmen nötig sein, um die Einsatzbereitschaft und die Kernaufträge des Zivilschutzes sicherzustellen. Dafür müssen die Gefahren und Aufgaben in den Regionen durch die Gemeinden systematisch analysiert und die Zivilschutzorganisationen weiterentwickelt werden. Es stellt sich die Frage, inwiefern sich der Kanton in diesen Prozess einbringen soll.

5.1 Sind Sie der Meinung, dass die Organisation und die Strukturen des Zivilschutzes im Kanton Luzern verändert werden müssen?

☐ Ja

☒ Nein, aber:

Bereits im Jahr 2014 wurde mit einem Postulat aus dem Kantonsrat gefordert, die bisherigen Zivilschutzregionen in eine kantonale Zivilschutzorganisation zu überführen. Die damaligen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie kamen zum Schluss, dass eine Zentralisierung der Zivilschutzaufgaben strategische, operative und finanzielle Vorteile bringen kann. Die Mehrheit der Zivilschutzorganisationen stellte sich gegen das Vorhaben mit dem Argument, die aktuellen Strukturen seien gut funktionierend und es gebe keinen Mehrwert durch eine Kantonalisierung. Der Regierungsrat verzichtete in Folge auf die Weiterführung des Projekts.

Beide Systeme (das aktuell bestehende sowie die Kantonalisierung) haben aus Sicht der Grünliberalen Luzern ihre Vor- und Nachteile, beide Organisationsformen sind grundsätzlich denkbar. Einen zwingenden Grund für eine Kantonalisierung ist aktuell nicht ersichtlich. Die Anpassung an die aktuelle (Pandemie-)Situation und eine Optimierung ist auch mit der bestehenden Organisationsstruktur gut machbar. Gegen eine Kantonalisierung spricht aus Sicht der Grünliberalen Luzern, dass die Grundorganisation des Zivilschutzes mit den regionalen Zivilschutzorganisationen und mit Unterstützung der KAFOLU angesichts der Fläche des Kantons für den Kanton eigentlich gut passt. Die aktuelle Regionalisierung entspricht den geografischen Strukturen des Kantons und hat Vorteile, z.B. den engen Bezug zur eigenen Region (lokale Lagekenntnisse, kurze Wege, gegenseitiges Kennen).

Fraglich ist letztlich immer wieder, wie die optimale Grösse einer Zivilschutzorganisation sein soll bzw. aus wie vielen Einwohnern das Einzugsgebiet optimalerweise bestehen soll. Die Beantwortung dieser Frage muss letztlich denjenigen Personen überlassen werden, die damit konfrontiert sind und genau wissen, wie die kantonale Praxis funktioniert.

Indem die Organisation gestrafft und professionalisiert wird, die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen gestärkt und die Einsatzbereitschaft erhöht wird, können auch zukünftig die Kernaufträge des Zivilschutzes sichergestellt werden. Die Kantonalisierung ist nicht der einzig denkbare Weg, die notwendige Professionalität aufrecht zu erhalten. Ein allfälliger Prozess einer Kantonalisierung müsste unter Einbezug aller Beteiligten in Gang gesetzt werden, die Vor- und Nachteile beider Systeme müssten sorgfältig in einem Bericht erarbeitet werden. Wünschbar wäre – wenn überhaupt - eine Kantonalisierung, die nicht  von oben verfügt wird, sondern die dem Bedürfnis der betroffenen Organisationen und der «Basis» entspricht.

 

 

5.2 Sind Sie der Meinung, dass gewisse Zivilschutzorganisationen miteinander fusionieren sollen?

☐ Ja, nämlich:

☒ Nein, denn:

Vgl. dazu die Bemerkungen zu Ziff. 5.1. Nach Ansicht der Grünliberalen Luzern können Fragen zu allfälligen Fusionen nicht abstrakt in einem Vernehmlassungsfragebogen, sondern nur konkret von den betroffenen regionalen Organisationen selbst beantwortet werden, da nur diese die Auswirkungen einer Zusammenarbeit letztlich beurteilen können. Die Grünliberalen Luzern sind der Ansicht, dass es unprofessionell wäre, konkret eine Aussage zu tätigen, ob zwei Zivilschutzorganisationen gewinnbringend fusionieren können (und wenn ja, welche). Es ist vorstellbar, dass die Fusion gewisser Organisationen einer gewissen Straffung, Professionalisierung und Kosteneinsparung dienen kann, muss es aber nicht zwingend. Auch Sicht der Grünliberalen wäre es wünschenswert, dass zuerst die übergeordnete Zielsetzung klar wird (sprich: wie sieht die optimale Grösse einer Zivilschutzorganisation aus; Stichwort: Kantonalisierung gewünscht?), danach erst lässt sich konkret über Fusionen sprechen, und zwar möglichst unter Einbezug der «Basis».

 

5.3 Falls ja, sollte dieser Prozess durch die Gemeinden oder durch den Kanton ange-
stossen werden?

☒ Gemeinden

☐ Kanton

Sicherlich ist ein guter Austausch zwischen Kanton und Gemeinden immer wünschenswert. Letztlich ist es aber nicht sinnvoll, einen solchen Prozess von «oben nach unten» zu verordnen.

 

5.4 Sind Sie der Meinung, dass der Zivilschutz im Kanton Luzern ganz oder teilweise kantonalisiert werden soll?

☐ Ja, ganz

☐ Ja, teilweise

☒ Nein

Es wird auf die Ausführungen unter Ziff. 5.1. verwiesen. Nach Kenntnisstand der Grünliberalen Luzern besteht diesbezüglich aktuell keine Dringlichkeit. Sollten sich nach Bewältigung der Coronakrise aber zeigen, dass eine Kantonalisierung dennoch überwiegende Vorteile hätte, ist vor allem auf die Voten der Gemeinden und Regionen abzustellen, wie diese die Situation einschätzen.

 

5.5 Falls eine teilweise Kantonalisierung befürwortet wird, welche Teile würden Sie
kantonalisieren?

Wie schon unter Ziff. 5.2. erläutert, ist dies eine praxisbezogene Frage, die nicht abstrakt beantwortet werden kann.

 

6.    Weitere Bemerkungen?

 

Grundsätzlich geht die Tendenz beim Zivilschutz in die Richtung «kürzere Dienstzeiten – weniger Personal». Daher stellt sich aus Sicht der Grünliberalen Luzern die Frage, wie der Zivilschutz künftig – auch ohne Kantonalisierung - den wachsenden Herausforderungen angepasst werden kann und wie auch die Schulung/Ausbildung verbessert werden kann. Die aktuelle Pandemiesituation hat gezeigt, dass die Zivilschutzorganisationen sehr gebraucht werden (Unterstützung der Spitäler bei der Triage, Unterstützung von Impfzentren, Reinigung Ambulanzfahrzeuge, Desinfektion Spitalbereiche, Hilfsarbeiten in den Altersheimen). Ziel muss daher die Erhaltung der bestmöglichen Funktionsfähigkeit des Zivilschutzes sein.