Die glp Kanton Luzern beführwortet die Anpassungen im kantonalen Gesetz über die Familienzulagen vollumfänglich. Aus Sicht der glp sprechen mehrere Punkte für die vorgeschlagene Revision.
Grundsätzlich erachtet die glp Familien- und Ausbildungszulagen als sozial und einfach. Im Gegensatz zu Steuerabzügen sind diese nicht einkommensabhängig und damit einfach. Durch die Anpassung der Kinderzulage (Kinder 12 bis 17 Jahre) auf CHF 250.- und somit auf das Level der Ausbildungszulage wird die Administration vereinfacht, da die meisten Kinder bereits mit 15 Jahren ein Anrecht auf eine Ausbildungszulage haben. Zusätzlich bewegt sich der Kanton Luzern, im Vergleich mit den anderen Kantonen, aktuell eher im unteren Bereich der Skala. Auch diesem Umstand wird mit der Revision entgegengewirkt. Abschliessend ermöglicht die Möglichkeit für Anpassungen durch den Regierungsrat auf Verordnungsebene einen schlanken und unbürokratischen Prozess, was von der glp Kanton Luzern begrüsst wird.
Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen
Dienstag, 13. April 2021