Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Donnerstag, 5. August 2021

Vernehmlassung Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SRL NR. 892) Umsetzung Inkassohilfeverordnung

Die Grünliberalen Luzern sind grundsätzlich mit der geplanten Umsetzung der Inkassohilfeverordnung im Kanton Luzern einverstanden. Einzig bemängeln wir einzelne Formulierungen oder fehlende Bezifferungen von Mehraufwänden.

1 Sind Sie grundsätzlich mit der geplanten Umsetzung der Inkassohilfeverordnung im Kanton Luzern einverstanden?


☒ ja
 

 

 

2 Befürworten Sie, dass die Zuständigkeit im Bereich der Alimentenhilfen (Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe) weiterhin bei den Einwohnergemeinden liegen soll? (siehe Kapitel 4.4 Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf)


☒ ja

 

 

 

3 Befürworten Sie, dass die Zuständigkeit im Bereich des internationalen Alimenteninkassos weiterhin bei den Einwohnergemeinden liegen soll? (siehe Kapitel 4.5 Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf)


☒ ja

 

 


4 Befürworten Sie, dass den Gemeinden bei der Organisation der Alimentenhilfen (Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe sowie internationales Alimenteninkasso) hohe organisatorische Flexibilität belassen werden soll, sofern sie die Vorgaben an die Fachlichkeit erfüllen? (siehe Kapitel 4.4 und 4.5 Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf)


☒ mehrheitlich ja, aus folgenden Gründen:


Die Prüfung/Sicherstellung der Vorgaben an die Fachlichkeit liegt beim Kanton. Diese Aufgabe führt zu grossem Mehraufwand auf kantonaler Ebene.

 

 


5 Befürworten Sie, dass der Regierungsrat die fachlichen Anforderungen an die Leistungserbringung in der Sozialhilfe auf Verordnungsstufe konkretisieren soll? (siehe Kapitel 4.3 Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf)


☒ ja

 

 

 

6 Befürworten Sie, dass die Inkassohilfe und die Alimentenbevorschussung – mit Ausnahme des internationalen Inkassos – jeweils von der gleichen Stelle geführt werden muss? (siehe Kapitel 4.1 Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf)


☒ mehrheitlich ja, aus folgenden Gründen:


Für die Vermeidung der Schnittstellen ist dies für Eltern/Kinder wünschenswert. Es ist allerdings unklar ob man diese Vereinheitlichung zwingend einfordern muss.

 

 


7 Befürworten Sie, dass eine Inkassohilfe für weitere familienrechtliche Ansprüche eingeführt werden soll (Ansprüche auf besondere Beiträge für nicht vorhergesehene ausserordentliche Bedürfnisse des Kindes und Ansprüche der unverheirateten Mutter)? (siehe Kapitel 4.2 Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf)


☒ ja

 

 

 

8 Befürworten Sie, dass die Dienststelle Soziales und Gesellschaft im Bereich der Alimentenhilfen einen erweiterten Koordinationsauftrag wahrnehmen soll? (siehe Kapitel 4.6.1 Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf)


☒ mehrheitlich ja, aus folgenden Gründen:


Dies führt zu einem Mehraufwand. Dieser Mehraufwand sollte in der Botschaft beziffert werden.

 

 



9 Befürworten Sie, dass das Gesundheits- und Sozialdepartement in der Sozialhilfe (Alimentenhilfen, wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe sowie Nothilfe) eine Oberaufsicht über die Aufsicht des Gemeinderates ausüben soll? (siehe Kapitel 4.6.2 Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf)


☒ ja

 

 


10 Befürworten Sie, dass eine gesetzliche Grundlage für den sogenannten Übergangsmonat in der wirtschaftlichen Sozialhilfe gemäss SKOS-RL C.4.3 geschaffen wird? (siehe Kapitel 5 Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf)


☒ ja

 

 

 

11 Haben Sie weitere Bemerkungen?

☒ ja, nämlich:


Gemäss Vernehmlassungsentwurf ist geplant Paragraph 43 Abs. 1 und Abs. 2 folgende Teilsätze zu löschen «…unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen…».
Die Begründung dieser Streichung ist in den Erläuterungen im Vernehlassungsentwurf unklar formuliert.
Es muss auch in Zukunft sichergestellt werden, dass kein Schlupfloch entsteht, durch welches die Gemeinden Leistungen dem Kind verrechnen dürfen.