Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Freitag, 18. September 2020

Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung

Frage 1: Sind Sie mit der Neuberechnung der Pro-Kopf-Beiträge einverstanden? (vgl. 2.2 Die geplante neue Berechnungsformel)

Ja, die Vergleichbarkeit der Gemeinderechnungen stellt im aktuellen System trotz HRM2 eine hohe Hürde dar und verursacht Ungleichheit. In den vergangenen Jahren wurden die Angebote der einzelnen Schulen jeweils quantitativ mit viel Aufwand durch die Dienststelle Volksschulbildung erhoben. Dieser Aufwand kann durch Standardkosten reduziert werden. Die glp Luzern regt eine periodische Überprüfung der Standardkosten im Vergleich mit den effektiven Kosten an. Dies könnte im Rahmen oder analog der externen Schulevaluation geschehen.

 

Frage 2: Sind Sie mit der Reduktion der Strukturmodelle an der Sekundarschule von drei auf zwei (kooperatives und integriertes Modell) einverstanden? (vgl. 3.3 Die beiden Strukturmodelle der Sekundarschule)

Nein, beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Aus unserer Sicht überwiegen jedoch die Nachteile der Reduktion der Systeme. Der Entscheid sollte auch weiterhin bei den Gemeinden liegen.

 

Frage 3: Sind Sie damit einverstanden, dass die behinderungsbedingten Zusatzkosten für den KITA-Besuch eines behinderten Kindes im Rahmen der Sonderschulung finanziert werden? (vgl. 4.3 Schaffung eines Angebots KITAplus)

Ja, es handelt sich hier um den Vollzug der Behindertenrechtskonvention, indem man Kindern mit einer Beeinträchtigung den Zugang zu Kindertagesstätten ermöglicht. Da bereits der beteiligten Heilpädagogische Früherziehungsdienst analog finanziert wird, ist der Rahmen der Sonderschulfinanzierung naheliegend.

 

Frage 4: Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeinden die Schulsozialarbeit obligatorisch anbieten? (vgl. 5.1 Schulsozialarbeit)

Ja (ohne Bemerkungen)

 

Frage 5: Erachten Sie angesichts des Mangels an Praktikumsplätzen für die Studierenden der PH Luzern eine verstärkte Mitwirkung der Schulleitungen als richtig? (vgl. 5.3 Berufspraktische Ausbildung von Studierenden der PH Luzern an den Volksschulen)

Ja, die glp ist irritiert, dass die bisherigen Anstrengungen nicht zur Verbesserung der Situation geführt haben. Weiter möchten wir anmerken, dass der Zwang zu Praktikumsplätzen wohl nicht zur gewünschten Qualität führen wird. Offensichtlich fehlt der Anreiz für die Schulen, Praktikumsplätze anzubieten. Die glp regt an, dass die PH Luzern mit der Dienststelle Volksschulbildung, dem Schulleiterinnen- und Schulleiterverband, wie dem Lehrerinnen- und Lehrerverband Kanton Luzern die Rahmenbedingungen für Praktika überprüft und weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation vorlegt.

 

Frage 6: Sind Sie einverstanden, dass die frühe Sprachförderung in allen Gemeinden obligatorisch wird? (vgl. 5.4 Frühe Sprachförderung)

Ja, eine frühe Sprachförderung erhöht die Chancengerechtigkeit und entlastet die Volksschule nachhaltig.

 

Frage 7: Sind Sie damit einverstanden, dass bei der Festlegung der Kantonsbeiträge an die Tagesstrukturen von den Nettobetriebskosten der einzelnen Gemeinde ausgegangen wird? (vgl. 5.5 Anpassung der Festlegung des Kantonsbeitrags bei den Tagesstrukturen)

Ja, die Modelle in den Gemeinden unterscheiden sich insbesondere in der Ausgestaltung und in Bezug z.B. der Trägerschaft erheblich.