Die Grünliberalen stimmen diesem Vernehmlassungsentwurf nur teilweise zu. Die Neuorganisation der Schlichtungsbehörde Arbeit, indem neu ein Einzelrichter oder eine Einzelrichterin am Arbeitsgericht anstelle der bisherigen paritätischen Dreierbesetzung die Schlichtungsaufgabe übernehmen soll, wird von den Grünliberalen abgelehnt.
Bei der paritätischen Besetzung der Schlichtungsbehörde handelt es sich aus unserer Sicht um ein fortschrittliches Verfahren, welches nicht allein aus Kostengründen aufgeben werden soll. Beim Schlichtungsversuch geht es nicht nur um das Fachwissen, sondern auch darum, mit den Parteien eine Lösung zu finden, welche von beiden Seiten akzeptiert wird. Sinkt die Akzeptanz, verlagern sich die Entscheide in die Gerichtsverfahren, was letztendlich zu höheren Kosten führt. Zudem trägt die Vertretung in der Schlichtungsbehörde zu einer Verbesserung des Fachwissens in den Verbänden bei.