Die Grünliberalen unterstützen die Offenlegung der Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare von ausgelagerten Anstalten und Betrieben uneingeschränkt. Konkret sollen die Löhne der Geschäftsleitung und die Entschädigungen an den Verwaltungsrat in den Jahresberichten jeweils als Gesamtsumme in den jährlichen Geschäftsberichten ausgewiesen werden.
Aus grünliberaler Sicht erhöht die Gesetzesänderung die Transparenz über die bezahlten Löhne der strategischen und operativen Leitungsorgane in öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die Offenlegung der Entschädigungen für die Führungsriege ist in der heutigen Zeit ohnehin üblich. Die Grünliberale Fraktion trug bereits bei der Kantonsratsde- batte vom 26. Januar 2016 einstimmig dazu bei, dass das Postulat P 20, auf welchem die geplante Gesetzesände- rung basiert, als Motion erheblich erklärt wurde.