Die neuen Bestimmungen in der Besoldungsordnung für die Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und für den Staatsschreiber vom 11. September 1989 beinhaltet eine überfällige Angleichung an die Bestimmungen des Personalrechts des Kantons Luzern und dient der Schliessung von Lücken.
Die Grünliberale Partei des Kantons Luzern begrüsst diese Anpassungen und hat keine weiteren Anmerkungen.