Frage 1
Strategische Ausrichtung der Luzerner Polizei (Planungsbericht Kap.3 sowie Anhang 2)
Entlang der übergeordneten strategischen Vorgaben und basierend auf den im Rahmen der Umwelt-und Unternehmensanalyse identifizierten primären Herausforderungen hat die Luzerner Polizei ihre Strategie geschärft. Damit ist sie in der Lage, adäquat auf die erkannten Gefahren und Bedrohungen zu reagieren und die Sicherheit im Kanton Luzern auch in Zukunft sicherzustellen. Die Strategie enthält acht Themenfelder, welche jeweils in strategische Zielsetzungen aufgeschlüsselt sind. Diese wiederum münden in strategischen Initiativen, also konkreten Vorhaben, die im Jahresverlauf verfolgt werden und einem regelmässigen Controlling unterliegen. Sind Sie mit den identifizierten primären Herausforderungen und der strategischen Ausrichtung der Luzerner Polizei einverstanden?
☒Ja
☐Nein, nämlich:
Frage 2
Stationierungskonzept im Projekt oe 2030 (Planungsbericht Kap.4, insbesondere 4.7, und Anhang 3)
Gestützt auf ihre Analyse strebt die Luzerner Polizei im Projekt oe 2030 unter anderem eine Reduktion der Anzahl Polizeiposten auf dem gesamten Kantonsgebiet an. Es wird vorgeschlagen, auf Grundlage der heutigen Regioneneinteilung insbesondere die bestehenden Hauptposten personell zu stärken, ergänzt mit einzelnen zusätzlichen geografisch und polizeitaktisch sinnvollen Polizeiposten. Die Polizei hat hierzu als Diskussionsgrundlage ein mögliches Zielbild erarbeitet. Dadurch sollen die Patrouillendichte gestärkt, die Flexibilität erhöht und die Interventionszeiten reduziert werden. Die Mitarbeitenden bleiben in ihren Regionen vollständig erhalten und die gemeindespezifischen polizeilichen Leistungen werden ohne Abstriche weitergeführt beziehungsweise sollen noch ausgebaut werden. Die einzelnen Entwicklungsschritte sollen in enger Absprache mit den Gemeinden erfolgen. Sind Sie unter Vorbehalt von im Rahmen der Detailkonzeption noch möglichen Veränderungen im Grundsatz damit einverstanden, dass das Stationierungskonzept der Luzerner Polizei im beschriebenen Sinne verändert wird?
☒Ja
☐Nein, nämlich:
Frage 3
Stellenaufstockung der Luzerner Polizei (Planungsbericht Kap.1.2 und 5)
Im Aufgaben-und Finanzplan 2022–2025 sind für die nächsten Jahre 23 zusätzliche Stellen eingestellt. Überdies hat der Kantonsrat am 25. Oktober 2021 weitere fünf Stellen für das Jahr 2022 bewilligt. Für die Zeit bis 2030 reicht dies allerdings nicht aus, um den geschilderten Herausforderungen zu begegnen. Nebst der mit dem Projekt oe 2030 einhergehenden Effizienzsteigerung ist ein weiterer Ausbau um minimal 90 Stellen erforderlich, damit das Korps seinen Leistungsauftrag auch künftig erfüllen kann. Insgesamt ist also in den Jahren 2023 bis 2030 eine etappierte Auf-stockung um total 118 Stellen nötig. Nebst der Bestandeserhöhung ist zu beachten, dass in den kommenden Jahren viele Pensionierungen anstehen. Diesem Umstand soll mit einem Überhang in den Jahren 2023 bis 2025 sowie im Jahr 2030 begegnet werden, welcher jedoch wieder vollständig kompensiert wird. Es ist geplant, die Sicherheits-und Verkehrspolizei mit 66 Stellen, die Kriminalpolizei mit 36 Stellen und die übrigen Abteilungen mit insgesamt 16 Stellen zu verstärken, verbunden mit klaren Leistungszielen. Sind Sie nebst der bereits beschlossenen Aufstockung von 28 Stellen mit eine rzusätzlichen Personalerweiterung im Umfang von 90 Stellen (sowie dem zeitweisen Überhang infolge Pensionierungen) gestaffelt bis 2030 einverstanden?
☒Ja
☐Nein, nämlich:
Weitere Bemerkungen:
Wir regen an, gerade die massive (aber notwendige) Aufstockung stets mit den weiteren Stakeholder der Strafverfolgung bzw. der Justiz, namentlich der Staatsanwaltschaft sowie den Bezirks-und Kantonsgerichten, abzugleichen und in Begleitung derer zu agieren. Es darf davon ausgegangen werden, dass es infolge der Aufstockung auch zu mehr Anzeigen kommt, welche dann von den genannten Instanzen behandelt werden müssen. Entsprechend dürften auch da personelle Folgen entstehen, nicht zuletzt, weil auch dort schon Knappheit herrscht.