Wenn die Grünliberale Partei des Kantons Luzern § 8 Abs. 2 Entwurf richtig interpretiert, führt die Prämienverbilligung für EL-Beziehende in effektiver Höhe und nicht mehr wie bis anhin pauschal zu dem Effekt, dass die gemäss Berechnungen des Kantons ca. CHF 6 Millionen (je 3 Mio. bei den Gemeinden und beim Kanton) bei der IPV gespart werden können. Damit der Spareffekt an die Gemeinden tatsächlich weitergegeben wird, dürfen die Kosten für die Krankenkassenprämien auch weiterhin nicht Bestandteil der EL-Budget-Berechnung sein, sondern wie bis anhin zusätzlich.
Sollte dies nicht der Fall sein, weist die Grünliberale Partei des Kantons Luzern darauf hin, dass sich dann die Kosten der EL um ungefähr den gleichen Betrag erhöhen, wie sie bei der IPV gesenkt werden. Da die Kosten der EL seit AFR18 zu 100% von den Gemeinden getragen werden, die Kosten der IPV hingegen hälftig von Kanton und Gemeinden, würde dies zu einer Umverteilung zu Lasten der Gemeinden führen. Die Grünliberale Partei des Kantons Luzern würde eine solche neue Praxis entschieden ablehnen, da mit der AFR18 die Lastenverteilung geregelt wurde und nach Meinung der Grünliberalen Partei des Kantons Luzern diese bereits zu Ungunsten der Gemeinden ausfiel.
Die Grünliberale Partei Kanton Luzern begrüsst die Vorverlegung des Stichtages gemäss § 5 Abs. 3 Entwurf, um unnötige administrative Aufwände abzubauen. Infolge dieser Änderung schlägt die Grünliberale Partei des Kantons Luzern vor, auch § 8a Abs. 1 dahingehend zu ändern. Der 1. November des Vorjahres soll für die Veränderung von persönlichen Verhältnissen massgebend sein.