Kantonales Plangenehmigungsverfahren:
Das bestehende Plangenehmigungsverfahren hat sich bewährt und soll nun auch für die Bewilligung von Windenergieanlagen, den Bau von Reservekraftwerken im Interesse der wirtschaftlichen Landesversorgung und weitere grössere Stromerzeugungsanlagen ausgeweitet werden. Die Grünliberalen erachten dies als wichtigen Schritt, um insbesondere das Erreichen der Ausbauziele der Windenergie im Kanton mit einer gesamtheitlichen Planung und unter angemessener Berücksichtigung sämtlicher Stakeholder sicherzustellen. In folgenden Punkten fordern die Grünliberalen weitere Präzisierungen:
- Gemäss Gesetzestext ist das Verfahren künftige für grössere Windenergieanlagen, Reservekraftwerke und grössere Stromerzeugungsanlagen anzuwenden. In der Vernehmlassungsbotschaft wird zudem auf Anlagen zur Speicherung von Energie in übergeordnetem Interesse verwiesen. Die Grünliberalen fordern eine Präzisierung im Gesetzestext und eine Ergänzung der Aufzählung, insbesondere um «saisonale thermische Energiespeicher»*1. Dabei soll das kantonale Verfahren analog den grösseren Stromerzeugungsanlagen nur Anwendung finden, wenn es auch zu einer effektiven Verfahrensbeschleunigung beitragen kann.
Letztlich nehmen die Grünliberalen zur Kenntnis, dass Voraussetzungen für den Bau eines Reservekraftwerks an einem potenziellen Standort im Kanton Luzern geschaffen werden. Der mögliche Bau weiterer Reservekraftwerke scheint zweckmässig, um kurzfristig die Versorgungssicherheit zu stärken, zeugt jedoch auch von einer zu zögerlichen Umsetzung und wenig kritischen Prüfung der Zielerreichung der bisherigen Energiestrategie des Bundes. Die Transformation des Energiesystems muss nun endlich rasch, konsequent und als gemeinsamer Effort vorangetrieben. Unbestritten nimmt das Plangenehmigungsverfahren dabei eine wichtige Rolle ein.
Klimaangepasstes Bauen:
Die Grünliberalen begrüssen die gesamtheitliche Sicht, welche der Kanton bereits im Planungsbericht Klima und Energie eingenommen hat und nebst Massnahmen zum Klimaschutz auch solche zur Klimaanpassung berücksichtigt. Gemeinden werden mit der Möglichkeit unterstützt, mit Verweis aufs klimaangepasste Bauen konkrete Vorschriften zur Ver- und Entsiegelung von Flächen, der Oberflächenmaterialisierung oder der Unterbauungsziffer zu erlassen. Damit wird massgeblich dem Hitzeinseleffekt im dicht besiedelten Raum entgegengewirkt.
Ladeinfrastruktur Elektromobilität:
Das zeitnahe Bereitstellen der benötigten Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität stellt eine wichtige «Pull»-Massnahme dar, um die Elektrifizierung der Mobilität voranzutreiben und zu beschleunigen. Die Grünliberalen begrüssen die Stossrichtungen, welche mit der Teilrevision in Gesetz und Verordnung verankert werden sollen, fordern jedoch weitere Verschärfungen:
- Die Elektromobilität ist nicht nur mit dem motorisierten Individualverkehr gleichzusetzen, sondern soll auch den Veloverkehr umfassen. Entsprechend sind in den Gesetzgebungen auch entsprechende Pflichten für die Elektrifizierung von Veloabstellplätzen vorzusehen.
- Bereits im Planungsbericht Klima und Energie wurde auf das «Mieter-Vermieter Dilemma» hingewiesen, dies insbesondere im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen an der Gebäudehülle oder dem Heizungsersatz. Es stellt jedoch auch einen relevanten Hinderungsgrund für einen raschen Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität dar. Mit der Pflicht zur Erstellung der erforderlichen Grundinstallation bei Neubauten, einer Sanierung der Einstellhalle oder dem Umbau der Elektrohauptverteilung wird die Situation für Mieter jedoch kurzfristig nicht verbessert. Die Grünliberalen fordern eine generelle Pflicht zur Erstellung der Grundinstallation bei Wohnbauten und schlagen vor eine Nachweispflicht einzuführen, so dass Liegenschaftseigentümer im Falle von unverhältnismässig hohen Investitionen eine vorübergehende Befreiung von der Pflicht beantragen können. - Weiter wird gefordert, dass geprüft werden soll, inwiefern die Pflicht für eine Mindestanzahl von Ladestationen auf Unternehmen ausgeweitet werden kann, wo die Fahrzeuge tagsüber geladen werden könnten, was im Energiesystem der Zukunft auf Grund von Überschüssen aus der Photovoltaik zielführender wäre, als die Fahrzeuge in der Nacht zu laden.
- Die Zweckmässigkeit einer Untergrenze (sechs und mehr Wohnungen) nehmen die Grünliberalen im vorgeschlagenen Gesetzestext auf Grund der dargelegten Argumentation zur Kenntnis. Jedoch soll die Betrachtung die Anzahl Wohnungen pro Überbauung betrachten und nicht wie vorgeschlagen pro Gebäude, da oft gemeinsame Einstellhallen vorhanden sind und eine Betrachtung pro Gebäude daher schwer argumentiert werden kann.
LU-2023-GLP_Stellungnahme_PBG_20230319.pdf
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*1 Gemäss Expertenaussagen von BFE und HSLU stellen saisonale Wärmespeicher für das Gesamtenergiesystem (der Zukunft) einen riesigen Mehrwert dar. Dieser kann in Simulationen deutlich nachgewiesen werden. Entsprechende Bestrebungen sind jedoch in der Realität noch kaum anzutreffen, insbesondere auf Grund von Unklarheiten zur Bewilligungsfähigkeit, raumplanerischen Aspekten etc.ꢀ