Dennoch werden wir uns dafür einsetzen, folgende Forderung der Initiative, die nicht im Entwurf berücksichtigt ist, im neuen Energiegesetz aufzunehmen:
„Bis im Jahr 2030 sind 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs mit Photovoltaikanlagen auf Kantonsgebiet zu produzieren“ (Art. 3 Initiative Energiezukunft Luzern).
Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Pflicht für für Energieproduktion bei neuen Wohnbauten geht zwar in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus. Es ist aus unserer Sicht höchste Zeit, dass der Kanton Luzern sich tatkräftig für eine eigenständigere und erneuerbare Stromproduktion einsetzt. Dies aus folgenden Gründen:
- Die heute für Energiekosten abfliessenden Mittel an Drittstaaten können damit wesentlich reduziert werden und fliessen direkt in Schweizer Arbeitsplätze.
- Das Potential für erneuerbare Energien im Kantons Luzern und der ganzen Schweiz ist sehr hoch und bietet gerade für den Kanton Luzern mit seinen innovativen Unternehmen enorme wirtschaftliche Chancen und die Möglichkeit für die Hochschule Luzern, dies auch wissenschaftlich zu begleiten und zu unterstützen. Damit gehen auch positive Auswirkungen für die Ausbildung einher. In der Region ausgebildete Fachkräfte sind gesuchte Mangelware. Diese hervorragend ausgebildeten Fachkräfte haben ein Bedürfnis nach interessanten und herausfordernden Arbeitsplätzen im Umfeld von erneuerbaren Energien im Kanton Luzern.
Eine Möglichkeit für die Umsetzung der Forderung könnte beispielsweise sein, dass innerhalb einer bestimmten Frist alle Liegenschaften eine Photovoltaikanlage installieren oder sich an einer Anlage in der Region beteiligen. Anforderungen wie diese wären auch mit den Harmonisierungsbestrebungen vereinbar.