Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Montag, 18. Oktober 2021

Revision öffentliches Beschaffungsrecht

Die glp Luzern ist mit dem Beitritt des Kantons Luzern zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) einverstanden. Im Sinne einer vereinfachten Handhabung erwarten wir von der Regierung klare interne Richtlinien, was genau unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, was zudem mit Beispielen konkretisiert werden soll. Zudem sollen die im Energie- und Klimabericht des Kantons Luzern vorgeschlagenen Massnahmen betreffend öffentlicher Beschaffungen konsequent und zeitnah umgesetzt werden.

Vernehmlassungsfragen zum Beschaffungsrecht

Sind Sie mit dem Beitritt des Kantons Luzern zur IVöB 2019 einverstanden?

 

         JA

 

 

Haben Sie allgemeine Bemerkungen oder Vorbehalte zur Vorlage?

 

         Lebenszykluskosten zu betrachten ist unseres Erachtens sehr sinnvoll.

 

 

 

 

Rückmeldung zum Einführungsgesetz

§ 1 Anwendungsbereich:

 

Sind sie einverstanden, dass…

…öffentlich -rechtliche Vorsorgeeinrichtungen des Kantons und der Gemeinden dem Vergaberecht nicht unterstellt werden?

 

         JA

 

 

 

…Aufträge an Organisationen der Arbeitsintegration dem Vergaberecht unterstellt werden?

 

         JA

 

 

 

 

Preisniveauklausel

 

Gestützt auf das Gutachten Trüeb/Zobel (siehe Homepage BPUK Dokumentation) sind wir der Ansicht, dass die IVöB nicht mit zusätzlichen Zuschlagskriterien ergänzt werden kann. Trotzdem wird in verschiedenen Kantonen die Aufnahme zusätzlicher Kriterien ins kantonale Ausführungsrecht gefordert. Sind Sie einverstanden, dass aufgrund der rechtlichen Vorbehalte, vor allem aber auch aufgrund der praktischen und rechtlichen Umsetzungsprobleme auf die Aufnahme der Preisniveau-Klausel verzichtet wird?

 

         EINVERSTANDEN

 

 

 

Publikationsorgan Die revidierte IVöB 2019 sieht www.simap.ch als offizielles Publikationsorgan vor. Sind Sie einverstanden, dass darauf verzichtet wird, das Luzerner Kantonsblatt als zusätzliches Publikationsmittel vorzusehen?

 

         EINVERSTANDEN

 

 

 

 

Rückmeldung zur Verordnung

§ 7 Nachhaltigkeit

Sind Sie damit einverstanden, dass die Auftraggeberinnen nach Möglichkeit Nachhaltigkeitskriterien zur Anwendung bringen sollen?

 

 

JA

 

Wir begrüssen die Möglichkeit, Nachhaltigkeitskriterien zu Anwendung zu bringen. Wir erwarten von der Regierung, dass davon – wo immer möglich – auch konsequent Gebrauch gemacht wird. Um die Handhabung zu vereinfachen, erwarten wir, dass die Regierung klare interne Richtlinien erarbeitet, was unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist und mit Beispielen die Anwendung konkretisiert.
Für uns ist zentral, dass alle Dimensionen der Nachhaltigkeit in die Betrachtung einbezogen werden (Umwelt und Gesellschaft), vgl. dazu auch das CSR-Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates.

 

 

 

§ 8 Statistik

Sind Sie damit einverstanden, dass jede Auftraggeberin über ihre Vergaben ab Fr. 50'000.00 fortlaufend eine öffentliche jährliche Statistik zu führen hat?

Nur von kantonalen Vergabestellen zu beantworten:

Sind Sie damit einverstanden, dass das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement gestützt auf die entsprechenden Statistiken der Departemente und der Staatskanzlei einen jährlichen Bericht an den Regierungsrat erstellt?

 

 

                EINVERSTANDEN

 

... auch wenn die Erhöhung auf 50'000 Franken weniger Transparent ist.

Wir gehen davon aus, dass diese Liste von der FIKO oder einer vergleichbaren Stelle auf Unregelmässigkeiten geprüft wird.