Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Freitag, 14. Oktober 2022

Revision Lohnsystem Verwaltung

Das Lohnsystem Verwaltung wurde mit der Totalrevision des Personalrechts im Jahr 2003 eingeführt und hat sich im Grundsatz bewährt. Bereits seit längerem zeigt sich jedoch, dass beim Führungs-und Fachkader die Markt-und Konkurrenzfähigkeit aufgrund des restriktiven Lohnrahmens nicht mehr gegeben ist. Das Lohnniveau soll deshalb in diesem Bereich an den Deutschschweizer Durchschnitt angeglichen werden. Entsprechend der geplanten Erhöhung der obersten Lohnklasse für das Staatspersonal soll auch das Minimum der untersten beiden Lohnklassen angehoben werden. Weiter soll bei der Lohnentwicklung mehr Flexibilität geschaffen werden. Aufgrund der geplanten Revision sind zudem die Bestimmungen über die Besoldung der Mitglieder des Regierungsrates, der Staatsschreiberin beziehungsweise des Staatsschreibers sowie der Mitglieder des Kantonsgerichts anzupassen.

 

Vernehmlassungsantwort

Grundsätzlich befürwortet die GLP Partei Kanton Luzern die gute Entlohnung des Personals.Dementsprechend unterstützt die Partei die Anpassungen bei den RR-Löhnen und die Ausführungensind plausibel.