Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Samstag, 16. Januar 2016

Totalrevision des Wasserbaugesetzes

Aus Sicht der Grünliberalen kann der betriebliche Unterhalt dezentral besser gewährleistet werden. Deshalb soll nicht die gesamte Zuständigkeit auf den Kanton übertragen werden, sondern die lokalen Behörden sollen weiterhin für ihre Gewässer Verantwortung tragen. In den Gemeinden ist mehr Wissen über die lokalen Gewässerabschnitte vorhanden. Sie sind nah an den Gewässern und können auftretende Mängel bei entsprechende Verantwortlichkeit schnell feststellen. Darüber hinaus gilt es, auch die Fachkompetenz und die Gesamtsicht der Experten des Kantons einzubeziehen. Es soll den Gemeinden überlassen werden, ob sie den Unterhalt teilweise über ihren Werkdienst gewährleisten wollen oder über lokale Dienstleister. Eine Zentralisierung dieser Aufgabe wäre nach Ansicht der glp teurer. Deshalb zieht die glp die Variante B2 den anderen Varianten vor. Unabhängig davon, welche Variante in die Botschaft eingehen wird, spricht sich die glp dafür aus, dass die heutigen finanziellen Verflechtungen abgeschafft werden. Wenn eine Gemeinde für den Unterhalt zuständig ist, soll sie diesen auch vollumfänglich selbst finanzieren. Umgekehrt soll dies auch für den Kanton gelten. Wenn eine Notwendigkeit besteht überproportional belastete Gemeinden zu entlasten, so soll dies über den Weg des Finanzausgleiches geschehen. Die sich abzeichnenden Veränderungen müssen sich entsprechend in den kommenden Revisionen des Finanzausgleichsgesetzes niederschlagen (insbesondere hinsichtlich der Gewichtung des topografischen Lastenausgleichs).