Die Zuständigkeit des Justiz- und Sicherheitsdepartements für Adoptionsverfahren sollte aus Sicht der glp anders geregelt werden. Da alle anderen Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der KESB liegen, sollte auch die Zuständigkeit für Adoptionsverfahren an die KESB übertragen werden. Eine Trennung der Zuständigkeit zwischen JSD und KESB in diesem einen Bereich ist nicht sinnvoll, weil sie zusätzlichen Koordinationsaufwand und damit Mehrkosten verursacht. Zudem hat die KESB bessere Möglichkeiten, einen engeren Kontakt mit den Betroffenen zu pflegen und diese zu betreuen.
Die Grünliberalen begrüssen die vorgesehene vermehrte Einzelzuständigkeit eines KESB-Mitglieds für "Routinegeschäfte". Es soll jedoch weiterhin eine niederschwellige Option darauf bestehen, einen Dreierentscheid fällen zu können. So soll sichergestellt werden, dass Sachverhalte auch in Zukunft mit der notwendigen fachlichen Expertise aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilt werden. Dafür muss klarer definiert werden, was als „Routinefall“ gelten soll.
Die Entschädigung für ärztliche Unterbringungsentscheide nach einer Zurückbehaltung soll aus glp-Sicht – wie im Änderungsentwurf vorgeschlagen – von der KESB geleistet und später soweit wie möglich zurückgefordert werden. Die Grünliberalen rufen den Kanton aber dazu auf, sich aktiv dafür einzusetzen, dass auf nationaler Ebene die Zuständigkeit der Krankenkassen für die Entschädigung für ärztliche Unterbringungsentscheide gesetzlich geregelt wird.