Die GLP unterstützt die Revision des Finanzausgleichs, jedoch ohne Beschränkung beim Wachstum des Ressourcenausgleichs. Die ungleiche Entwicklung der Steuererträge bei den juristischen Personen erfordert eine rasche Teilrevision ab dem Finanzausgleich 2026, um einen ausgewogenen Finanzausgleich zu gewährleisten. Die GLP betont die frühzeitige Einbindung der Gemeindeinteressen im Prozess und fordert die Beseitigung bestehender Systemfehler. Eine präzisere Berechnung und eine Erhöhung des Infrastrukturleistenausgleichs werden befürwortet, während eine pauschale Erhöhung abgelehnt wird. Die Teilrevision soll als Vorbereitung für eine umfassende Totalrevision dienen, um den Finanzausgleich an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Die GLP sieht Anpassungsbedarf beim Verteilungsmechanismus zwischen den Gemeinden, lehnt jedoch eine Begrenzung des Wachstums beim Ressourcenausgleichs auf maximal 10% ab. Diese Massnahme könnte zu Kürzungen der Mindestausstattung führen und den bewährten Mechanismus des FAG beeinträchtigen. Die GLP plädiert dafür, grundlegende Anpassungen im Rahmen einer ganzheitlichen Würdigung während der Totalrevision zu diskutieren und setzt sich für eine transparente, ausgewogene und zukunftsorientierte Neugestaltung des Finanzausgleichs ein.
Mittwoch, 20. März 2024
Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Finanzausgleichgesetzes (Teilrevision 2026)
GLP unterstützt die Revision des Finanzausgleichs, jedoch ohne Beschränkung beim Wachstum des Ressourcenausgleichs