Feste Schuldenobergrenze überflüssig
Bei der Begrenzung der Nettoschulden hat die Regierung auf die konjunkturpolitischen Bedenken der Grünliberalen reagiert und die Botschaft entsprechend angepasst. Neu sollen die Nettoschulden auf maximal 90% des durchschnittlichen Ertrages einer Steuereinheit der vergangenen fünf Jahre begrenzt werden. Dennoch sind wir nachwievor der Auffassung, dass eine feste Schuldenobergrenze nicht erforderlich ist. Parteipräsident Roland Fischer begründet dies wie folgt: „Die Erfolgsrechnung ist der Hauptschlüssel für gesunde Finanzen, da sie mit den Abschreibungen und dem Zinsaufwand sowohl Investitionen als auch Schulden generationengerecht berücksichtigt.“ Zudem ist die feste Obergrenze von 90% willkürlich. Des Weiteren kennt die erfolgreiche Schuldenbremse des Bundes auch keine feste Obergrenze.
Längere Zeitperiode für den Abbau von Fehlbeträgen
Die Einführung eines statistischen Ausgleichskontos und die Festlegung eines positiven Anfangssaldos unterstützen wir. Leider hält die Regierung daran fest, einen Fehlbetrag des Ausgleichskontos innerhalb nur eines Jahres auszugleichen, was zu einschneidenden Massnahmen führen kann. Die Grünliberalen schlagen deshalb vor, dass der Fehlbetrag statt in einem Jahr innerhalb von beispielsweise vier Jahren durch Überschüsse in der Erfolgsrechnung abgebaut werden muss. Diese Regelung würde zusätzlich die Wahrscheinlichkeit einer prozyklischen Finanzpolitik stark reduzieren. Sie sollte deshalb im Budget und im Finanzplan zwingend berücksichtigt werden.