Montag, 18. Januar 2021

Motion Kinderbetreuungsgesetz: Verbindliche rechtliche Grundlagen zum Wohle unserer Kleinsten

Eine Motion der glp Kantonsrätin Claudia Huser fordert den Regierungsrat auf, eine rechtliche Grundlage für die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern zu erarbeiten.

Mit einheitlichen und verbindlichen Grundlagen soll die Attraktivität des KMU-Kantons als Arbeits- und Wohnkanton gesteigert werden. Der Fokus liegt dabei auf einheitlichen Qualitätskriterien sowie einheitlichen und vereinfachten Prozessen. Die bisherigen Strukturen, welche auf Gemeindeautonomie aufbauen, können berücksichtigt werden.

 

Im Kanton Luzern existieren bis heute keine rechtlich verbindlichen Grundlagen für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Dies obwohl zahlreiche Studien die positiven Effekte einer, Politik der Frühen Kindheit belegen. Die Ergebnisse sind eindeutig: Jeder investierte Franken kommt mindestens zweifach zurück, sofern die Qualitätssicherung der familienergänzenden Kinderbetreuung vorausgesetzt ist.

 

Bei der schulergänzenden Kinderbetreuung galt Luzern lange als Musterkanton in der Deutschschweiz. Bereits vor 20 Jahren wurde ein entsprechender Passus im Volksschulbildungsgesetz verankert. Bei der Betreuung der Vorschulkinder droht Luzern zum Schlusslicht zu mutieren. Während die meisten Deutschschweizer Kantone ( AG, BE, BL, BS, NW, OW, SG, SH,  ZG, ZH usw.) eine rechtliche Grundlage zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit Kindern im Vorschulalter geschaffen haben, steht der Kanton Luzern leer da.

 

Der Kanton Luzern riskiert damit seine Stellung als attraktiver Wohn- und Arbeitskanton. Das darf nicht passieren. „Luzern als KMU-Kanton hat Handlungsbedarf“ sagt Claudia Huser und erklärt weiter „KMUs sehen immer häufiger die Wichtigkeit durchgehender, gut funktionierender Betreuungssituationen. Viele wären bereit, sich an den Kosten der Kinderbetreuung zu beteiligen. Erfahrungsgemäss tun sie dies aber eher, wenn sie eine einheitliche und einfach verständliche Regelung antreffen und nicht mit 80 Gemeinden einzeln verhandeln oder sich in ihr System einlesen müssen.“

 

Die ausserfamiliäre Kinderbetreuung im Kanton Luzern hat sich in den letzten 20 Jahren sowohl stark wie auch heterogen entwickelt. Immer mehr Luzerner Gemeinden – mittlerweile fast die Hälfte – haben in den letzten Jahren den Betreuungsbedarf auch im Vorschulalter erkannt und mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen ein Subventionsmodell kommunal umgesetzt. Sie tun dies ohne kantonale rechtliche Grundlage und sind daher gezwungen, diese auf Gemeindeebene selbst zu erarbeiten. Dabei entsteht eine Vielzahl an unterschiedlichen Systemen, ein regelrechter Wildwuchs. Ausserdem erscheint der Aufwand für die Gemeinden unnötig und ressourcenintensiv.

Abschliessend ist es Claudia Huser wichtig zu präzisieren: "Ich bin klar der Meinung, es braucht einen gesetzlichen Rahmen. Und wie dieser Rahmen ausgestaltet ist, das kann durchaus auf der im Kanton Luzern hochgehaltenen Gemeindeautonomie aufbauen.“ Die Kantone Baselland und Aargau (für den Teil des Angebots und nicht für die Bewilligungserteilung) zeigen es vor. Beide haben mit wenigen klaren Regelungen eine positive Entwicklung in ihren Kantonen angestossen. “Dies ist auch im Kanton Luzern nötig, will er weiterhin ein attraktiver Wohn- und vor allen Dingen Arbeitskanton sein.“