Jetzt dem Unterstützungskomitee beitreten:
http://referendum-spitalgesetz.ch
Der Kantonsrat hat am 6. Mai 2024 mit 65 zu 45 Stimmen beschlossen, das aktuelle Leistungsangebot für die Grund- und Notfallversorgung an allen drei Spitalstandorten im Kanton Luzern detailliert im Gesetz festzuschreiben. Die GLP, eine Mehrheit der FDP sowie Grüne und SP hatten sich in der Schlussabstimmung gegen dieses teure und unflexible Diktat gewehrt. Die GLP, welche als einzige Fraktion eine Gesetzesanpassung von Beginn weg ablehnte, kündigte das Referendum an. Nun erhält sie Unterstützung von den liberalen Jungparteien jglp und jfdp, liberalen Kantonsrätinnen und Kantonsräten wie Damian Hunkeler und Heidi Scherer sowie den Wirtschaftsorganisationen AWG und Info-Forum freies Unternehmertum (IFU) und dem Arzt Jürg Kälin.
Riccarda Schaller, Co-Präsidentin der GLP Kanton Luzern und Mitglied der Kommission für Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit (GASK), ist überzeugt, dass die Bevölkerung keine starren Vorschriften im Gesetz für das Spitalangebot will. Damit die Menschen im Kanton im Krankheitsfall gut versorgt sind, müssen die Leistungserbringer ihr Angebot den Entwicklungen anpassen können, sprich, die ambulante Versorgung auf dem Land stärken. Das neue Spitalgesetz verhindert genau diese Entwicklung. “Stellen Sie sich vor, im Spitalgesetz würde stehen, dass in jeder Gemeinde zwingend genügend Pferde, Karren und Reiter einsatzbereit stehen müssen, um im Notfall rasch zur Stelle zu sein. Das macht aus heutiger Sicht, wo Patientinnen und Patienten im Notfall umgehend von First Respondern oder Krankenwagen abgeholt werden, überhaupt keinen Sinn.” Das Gesetz zu ändern würde aber wieder viel Zeit in Anspruch nehmen und bei den Pferdeställen und Reitern bestimmt auf Widerstand stossen. Genauso wenig Sinn macht es, das heutige Leistungsangebot detailliert im Gesetz zu verankern. Deshalb geht Schaller davon aus, dass die Bevölkerung das Referendum unterstützen wird. “Letztlich will die Bevölkerung eine sichere, gute und finanzierbare Gesundheitsversorgung”, ist Schaller überzeugt.
Tatsächlich ist die Situation der Spitäler schweizweit äusserst angespannt. Was in Zürich und Bern aktuell mit den Spitälern passiert, die in Schieflage geraten und gerettet oder geschlossen werden müssen, will das Referendumskomitee in Luzern nicht erleben. “Wir brauchen jetzt endlich den Mut, die Weichen im Gesundheitswesen auf Zukunft zu stellen”, sagt Kantonsrätin Heidi Scherer. Sie ist überzeugt, dass das Referendum ein wichtiger Schritt ist, um gute Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung zu erhalten.
Auch die Jungfreisinnigen haben sich dem Referendumskomitee angeschlossen. Sarah Oberholzer, Vizepräsidentin der Jungfreisinnigen im Kanton Luzern ist sich sicher: “Die hohen und steigenden Gesundheitskosten sind eine der grössten Sorgen der Bevölkerung. Mit dem Referendum verhindern wir unnötige Kostensteigerungen und setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die eine sinnvolle und überregionale Spitalplanung im Interesse der Bevölkerung ermöglichen.»
Diese Meinung teilt auch Jason Elsener, Vorstandsmitglied der jglp Kanton Luzern und Mitinitiator des Referendums gegen das vom Kantonsrat verabschiedete Spitalgesetz. «Es ist unverantwortlich, was sich der Kantonsrat auf Kosten der Steuer- und Prämienzahlenden leistet. Das planwirtschaftliche Spitalgesetz gefährdet die Gesundheitsversorgung von uns Jungen.»
Das vorliegende Spitalgesetz ist auch für Wirtschaftskreise nicht nachzuvollziehen. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft (AWG) Josef Wyss, sieht im Gesetz ein ordnungspolitischer Sündenfall. «Detaillierte Angaben zum Leistungskatalog gehören schlicht und einfach nicht in ein Gesetz.» Das widerspreche jeder vernünftigen Rollenteilung. «Wird der Leistungsauftrag politisch im Gesetz festgezurrt, beraubt man das Luzerner Kantonsspital um seinen unternehmerischen Auftrag aktuell und flexibel auf Bedürfnisse und Entwicklungen reagieren zu können. Aus derselben Motivation haben sich auch weitere bürgerliche Kantonsräte wie Heidi Scherer und Damian Hunkeler dem Referendumskomitee angeschlossen.
Gemeinsam hat das Komitee am 29.10.2024 an einer Medienkonferenz über das Referendum gegen die absurden und teuren Vorgaben zum Pflicht-Leistungsangebot der Spitalstandorte informiert.
Die wichtigsten Gründe:
1. Gesundheitskosten im Griff behalten
- Die Gesundheitskosten und damit auch die Steuerlast und die Krankenkassenprämien steigen unaufhaltsam. Mit dem vorliegenden Spitalgesetz werden die Steuer- und Prämienzahlenden noch mehr belastet, und zwar langfristig.
- Die Finanzierung der Kosten ist nicht geklärt und wird auf die Bevölkerung zurückfallen – sei es als Zahlende von Prämien oder Steuern.
2. Flexibilität, um im ganzen Kanton auch zukünftig Qualität anbieten zu können
- Die medizinische Versorgung verändert sich rasant. Sie wird spezialisierter, digitaler und ambulanter. - Deshalb muss das Leistungsangebot immer wieder dem Bedarf der Bevölkerung angepasst werden und es ist unsinnig, Leistungen pro Spital in einem Gesetz festzuschreiben.
- Zwangsleistungen im Gesetz treiben die Kosten und den Fachkräftemangel in die Höhe und ist deshalb nicht nachhaltig
3. Vorzeigemodell Kanton Luzern nicht gefährden
- Das heutige System funktioniert gut. Der Kanton definiert mindestens alle sechs Jahre zusammen mit den Akteuren im Gesundheitswesen, wie die Versorgung bedarfsgerecht organisiert werden kann. Dieses bewährte System mit einem Gesetz aufs Spiel zu setzen, ist fahrlässig. In den vergangenen Jahren hat der Kanton Luzern gerade im Bereich der Spitalplanung und -versorgung im Vergleich zu anderen Kantonen eine sehr gute Arbeit gemacht. Diese erfolgreiche Positionierung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.
- Überall in der Schweiz haben die Spitäler Mühe, sich nachhaltig zu finanzieren. Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Spitalgesetz wird sich die finanzielle Lage auch im Kanton Luzern verschärfen. Es ist nicht im Interesse des Kantons Luzern, seine Spitäler mit unnötigen Vorgaben ausbluten zu lassen.
Das Komitee muss nun innerhalb von zwei Monaten 3000 beglaubigte Unterschriften sammeln und einreichen. Die Sammelfrist startet am 10. November 2024.
Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:
- Riccarda Schaller, Co-Präsidentin GLP Kanton Luzern, Kantonsrätin GASK, 076 572 24 42, hallo@riccardaschaller.ch
- www.referendum-spitalgesetz.ch