Vernehmlassungen

Filter

Themen
Archiv
Jahr

Vernehmlassungen

Die glp findet eine bessere Entlastung von Menschen mit geringem Einkommen sinnvoll, insbesondere da die Krankenversicherungsprämien laufend steigen und einen zunehmenden Anteil im Budget ausmachen. Auch der Fokus auf bessere Entlastung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird als stimmig
Die GLP Luzern begrüsst die Vorlage insgesamt, weil sie das Umwelt- und Gewässerschutzrecht klarer strukturiert, Doppelspurigkeiten abbaut und den Vollzug modernisiert. Wichtig ist für uns, dass der Kanton die Änderungen transparent (z.B. auf einer Webseite oder via Medienmitteilung) umsetzt und
Wir begrüssen die vorliegende Totalrevision ausdrücklich. Die Modernisierung des veralteten Gesetzes aus dem Jahr 1948 ist überfällig und ein wichtiger Schritt in Richtung einer zeitgemässen, digitalen und bürgernahen Verwaltung. Die Stossrichtung des Entwurfs – insbesondere die konsequente Digitalisierung, die sprachliche
Die gesetzliche Festlegung, welche Funktionen in der kantonalen Verwaltung mit einem Kantonsratsmandat unvereinbar sind, schafft die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit. Als Grünliberale sehen wir in der Gewaltenteilung einen fundamentalen Grundsatz eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates. Hohe Verwaltungsangestellte, insbesondere auf den
Die Grünliberale Partei Luzern unterstützt die Stossrichtung der Revision des kantonalen Energiegesetzes und der Energieverordnung. Die Vorlage stärkt den Kanton auf dem Weg zu einer erneuerbaren, effizienten und wirtschaftlich tragbaren Energieversorgung und schafft die Grundlage für eine zielorientierte Umsetzung der
Stellungnahme Einführung kantonaler Berufsbildungsfonds
Die Grünliberale Partei Kanton Luzern begrüsst die Bestrebungen zur Digitalisierung sowie die vorgeschlagene Massnahme, nicht mehr sämtliche Dokumente postalisch zustellen zu müssen. Es gilt aber stets, und insbesondere bei umstrittenen Geschäften, sämtliche Argumente gleich gewichtet, auch in der neu reduzierten
Die GLP Luzern begrüsst die Einführung des Mehrstufentarifs – dieser soll jedoch nur zur Anwendung gelangen, sofern der Bund den bestehenden Verteilschlüssel (25% Bund und 75% Kanton) zuungunsten des Kantons Luzern ändert. Damit können die Interessen des Kantons Luzern gewahrt