Vernehmlassung «Erhöhung der Mindestvorgaben für Schuldienstpensen und Änderung Verordnung über die Schuldienste»

Medienmitteilung

Vernehmlassung «Erhöhung der Mindestvorgaben für Schuldienstpensen und Änderung Verordnung über die Schuldienste»

Die GLP Kanton Luzern befürwortet die Pensenerhöhungen für Schulpsychologie und Schulsozialarbeit zugunsten der Prävention gekoppelt an strenge Wirkungsnachweise, lehnt jedoch eine Stagnation bei Logopädie und Psychomotorik ab und fordert eine zentrale kantonale Aufsicht.
  • Grundsätzliche Zustimmung: Die GLP anerkennt den systemischen Handlungsbedarf aufgrund zunehmender psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen und unterstützt Massnahmen zur Stärkung der Prävention.

 
  • Schulpsychologischer Dienst (SPD): Die Pensen-Erhöhung um 30 % (von 1600 auf 1120 Lernende pro Stelle) wird unterstützt. Gleichzeitig fordern wir Prozessoptimierungen (z. B. durch Digitalisierung) und ein Monitoring, das die Wirkung belegt.

 
  • Schulsozialarbeit (SSA): Die Aufstockung um 20 % wird befürwortet, um Schulen zu entlasten, Prävention zu ermöglichen und langfristige Folgekosten zu senken.

 
  • Logopädie und Psychomotorik: Der geplante Verzicht auf eine Pensenerhöhung wird klar abgelehnt. Es braucht eine seriöse Bedarfsanalyse sowie Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Anstellungsbedingungen, um dem Personalmangel entgegenzuwirken.

 
  • Evaluation und Aufsicht: Die geplante Überprüfung der Massnahmen nach drei Jahren wird ausdrücklich begrüsst. Zudem soll die fachliche Aufsicht und Qualitätssicherung künftig durch die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) statt durch kommunale Behörden sichergestellt werden.