Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Freitag, 11. August 2023

Vernehmlassung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Pflege

Die Grünliberale Partei des Kanton Luzerns befürwortet das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Pflege und nimmt gerne wie folgt Stellung dazu.

Die Ausarbeitung des Einführungsgesetzes wird übergreifend als gelungen angesehen von der glp Luzern. Dennoch möchte
die glp Luzern einige übergeordnete Faktoren benennen und in den Fokus rücken. Zum einen wird eine zeitnahe Umsetzung
gefordert aufgrund der dringenden Notwendigkeit und sich immer mehr zuspitzenden Situation im Bereich des
Fachkräftemangels der Pflegepersonen. Des Weiteren wünscht sich die glp Luzern eine enge Zusammenarbeit und Absprache
mit den weiteren zentralschweizer Kantonen. Dies, damit die Region Zentralschweiz gestärkt und gefördert werden kann,
aber auch um von gemeinsamen Vorteilen und Synergien profitieren zu können, um eine möglichst nachhaltige und
ganzheitliche Lösung auszuarbeiten.


Das präsentierte Einführungsgesetz fokussiert sich bei den ausformulierten Massnahmen und Lösungsansätzen an
Pflegefachpersonen HF und FH. Die glp Luzern ist überzeugt, dass in diesem Hinblick auch Fachpersonen Gesundheit
miteinbezogen werden müssen, um den Fachkräftemangel effektiv angehen zu können. Ein merklicher Anteil von FaGe
Absolventen entscheiden sich für eine weiterführende Ausbildung zur Pflegefachperson HF oder FH. Dementsprechend wäre
es dringlich notwendig, die Massnahmen zur attraktiveren Gestaltung der Ausbildung bereits da anzusetzen. Während der
Kanton Zug Massnahmen zur Anreizgestaltung für FaGes plant, scheint dies im Kanton Luzern derzeit noch nicht der Fall zu
sein. Die glp Luzern fordert darum, orientiert am Kanton Zug, die Massnahmen und Zielgruppe der Massnahmen, um FaGes
zu erweitern.


Eine unterschiedliche Handhabung der Beteiligung der Kosten von Pflegeheimen und Spitex-Organisation und Spitälern wird
grundsätzlich von der glp Luzern nicht befürwortet. Der Fokus sollte aus Sicht der glp Luzern darauf liegen, grundsätzlich mehr
Personal auszubilden und nicht auf einer Umverteilung oder Bevorzugung. Durch die Beteiligung des Bundes an allen
Institutionen können Ressourcen freigeschalten werden, welche durch die einzelnen Institutionen wiederum zur
Vermarktung des Pflegeberufes eingesetzt werden können. Dabei ist die Institution weniger relevant und vielmehr wichtig,
dass der Pflegeberuf an sich zu mehr Aufmerksamkeit und Ansehen gelangt. Gerade grössere Institutionen wie Spitäler
verfügen in diesem Hinblick unter Umständen bereits über mehr Wissen und Erfahrung und im Endeffekt auch Reichweite,
um diesem Ziel mehr beitragen zu können.


Bezüglich der Höhe des Betrages, welche Ausbildungsbetriebe erhalten sollen pro ausgebildete Pflegefachperson HF und FH
sieht diese die glp Luzern als angepasst an. Es soll dadurch ein Anreiz geschaffen werden, jedoch bei einem zu hohen Betrag
würde ein Anreiz bestehen für die Institutionen möglichst viele Auszubildende Personen einzustellen und womöglich nicht im
Stande sein diese fachgerecht und qualitativ hochstehen auszubilden. Aus diesem Grund wird die Höhe von 300.- befürwortet.
Auch der Ausgleichszahlung von bis zu 150% steht die glp Luzern positiv gegenüber. Somit entsteht eine aus Sicht der glp
Luzern angebrachte Sanktionsfunktion für Institutionen, welche Fachpersonen ausbilden können, es jedoch nicht tun. Die glp
Luzern fordert jedoch eine Erweiterung dieses Ansatzes. Wiederum angelehnt an den Kanton Zug sollte es in Ausnahmefällen
möglich sein, diese Sanktion zu umgehen. Dies sollte jedoch nur zu klar definierten Bedingungen möglich sein, welche strikt
geprüft werden müssen. So müssen die Institutionen auf Eigeninitiative aufzeigen können, dass Bemühungen um
auszubildende Personen getätigt wurden und dennoch keine solche eingestellt werden konnte.


In diesem Hinblick ist es auch von grösster Bedeutung, dass die Anzahl von auszubildenden Stellen realistisch und erreichbar
für die jeweiligen Institutionen sein müssen. Die Anzahl dieser sollte somit in einem gemeinsamen Disput und Konsens
zwischen verschiedenen Stellen bestimmt werden, und nicht nur von externen Parteien. Wird dies nicht der Fall sein, droht
die Festlegung auf nicht erreichbare Stellenprozente, was in ungerechtfertigten Ausgleichszahlungen resultieren würde. Dies
wirkt sich wiederum negativ auf die Institutionen, deren finanziellen Lage und somit auch auf den Fachkräftemangel aus. 

LU-2023-Vernehmlassung-des-kantonalen-Einführungsgesetzes-zum-Bundesgesetz-über-die-Förderung-der.pdf