Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Donnerstag, 15. Juni 2023

Vernehmlassung zum Entwurf eines kantonalen Normalarbeitsvertrags für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita)

Die Grünliberale Partei des Kanton Luzerns befürwortet die Ausarbeitung des Normalarbeitsvertrages für die Arbeitnehmenden im Vorpraktikum in privaten Kindestagesstätten, da der Handlungsbedarf in diesem Bereich schon seit längerer Zeit als hoch betrachtet wurde.

Wichtigste Eckpunkte unsererseits

  • Um Missstände im Bereich des Vorpraktikum in Kindertagesstätten zu vermeiden und reduzieren, sollen diese unter einem Normalarbeitsvertrag geregelt werden
  • Der NAV beinhaltet den Praktikumslohn, die Dauer des Praktikums, das Verhältnis von Praktikumsplätzen zu angebotenen Lehrstellen und die Begleitung während des Praktikums
  • Dauer: Nicht länger als 6 Monate (12 Monate, wenn ein Ausbildungsplatz garantiert wird), Verhältnis: Es dürfen nicht mehr Praktika als offene Lehrstellen in einer Kita angeboten werden
  • Die Arbeit der Praktikanten muss unter Aufsicht von ausgebildeten Fachleuten stattfinden, um eine zu große Verantwortung zu vermeiden. Das Vorpraktikum muss mit klaren Zielsetzungen, Lernfeldern und Überprüfungskriterien begleitet werden, um den Ausbildungscharakter sicherzustellen.
  • Mindestes 800.-, nach 6 Monaten Mindestlohn von 3000.- (ungelernte/r Mitarbeiter/in) 

 

 

Für viele Jugendliche und auch Erwachsene stellt das Vorpraktikum in einer Kindestagesstätte der Einstieg in die Berufswelt dar. Es soll den Weg in eine Berufslehre ebnen und erste Erfahrungen können gesammelt werden. Die Tatsache, dass dieses Vorpraktikum bisher nicht geregelt wurde und somit nur mangelhaft überwacht, werden konnte, sieht die GLP als bedauerlich an. Umso grösser ist nun die Unterstützung in der Schaffung des Normalarbeitsvertrages in diesem Anliegen. An diesem Punkt soll nichtsdestotrotz verdeutlicht werden, dass die Tatsache, dass ein solches Vorpraktikum im Bereich der Ausbildung zur:zum Fachfrau:Fachmann Betreuung oftmals als Voraussetzung angesehen wird, fragwürdig ist. In den allerwenigsten Fällen wird dies in Ausbildungen mit vergleichbaren Verantwortungen im sozialen oder gesundheitlichen Bereich gefordert. Insofern sollte die Intention dieses Vorpraktikums stets transparent vermittelt werden und kritisch hinterfragt werden, ob dies nicht ohnehin Fläche für Missstände bietet.  


Das Vorpraktikum soll aus Sicht der GLP in erster Linie dazu dienen, die Berufswahl zu vereinfachen und Einblicke zu gewähren. Eine Überforderung oder Übertragung von übermässigen Verantwortungen soll konsequent vermieden werden. Des weiteren unterstützt die GLP das Vorhaben, den Praktikant:innen bezahlte Tage zu gewährleisten, an denen Einblicke in andere Unternehmen oder Berufe in Form von Schnuppertagen absolvieren kann. Dies kann helfen, mehr Klarheit im Berufswunsch zu bringen und somit auch ein Nahtloser verbleib im Arbeitsmarkt der Praktikant:innen. Das wird von der GLP als weiterer zentraler Punkt betrachtet, da so unter anderem dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden kann.  


Als besonders wichtigen Punkt sieht die GLP an, dass durch die Einführung des Normalarbeitsvertrages keine deutlich höheren Bürokratischen Arbeiten anfallen. Gerade in Anbetracht des Fachkräftemangels und zeitlich knappen Ressourcen sollte die Bürokratie möglichst schmal gehalten werden. Somit soll unter keinen Umständen die Arbeit an Attraktivität einbüssen mit fachfremden Arbeiten, welche ohnehin bereits auf einem hohen Niveau vorhanden sind. Dies könnte insofern umgangen werden, dass der Kanton digitale Vorlagen des Normalarbeitsvertrages zur Verfügung stellt. Ebenfalls sollten Leitplanken in Form von Lernfeldern und die konkrete Definition der Betreuung durch eine Begleitperson zur Verfügung gestellt werden. 


Die individuellen Zielsetzungen und Überprüfungskriterien sollen möglichst den beiden Vertragsparteien überlassen werden. Die GLP erhofft sich damit, klare Strukturen zu schaffen und dennoch genügend Flexibilität für individuelle Bedürfnisse und Ziele der Praktikanten sowie der Unternehmen zu gewährleisten.  


Obwohl eine zeitnahe Umsetzung des Normalarbeitsvertrages gefordert wird, sieht die GLP noch weiteren Anpassungsbedarf von diesem. Die fehlende Regelung des Ferienanspruches im Normalarbeitsvertrages sieht die GLP als kritisch und bietet wiederum Fläche für Missstände. Um zukünftige aufwendige Anpassungen und somit zeitintensive Arbeiten zu vermeiden, sollte die Regelung der Ferien unbedingt mit in den Normalarbeitsvertrag aufgenommen werden.