Mittwoch, 8. Januar 2025

Referendum gegen teures und starres Spitalgesetz erfolgreich eingereicht

Das überparteiliche Referendum gegen die kostentreibende Änderung des Spitalgesetzes mit Fesseln für die Spitäler ist zustande gekommen und bei der Staatskanzlei eingereicht worden. In nur zwei Monaten wurden 3926 Unterschriften gesammelt, womit die benötigten 3’000 beglaubigten Unterschriften übertroffen werden konnten. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am 18. Mai 2025 statt.

Die Luzerner Bevölkerung wird, bei der vom Kantonsrat am 6. Mai 2024 beschlossenen Anpassung des Spitalgesetzes, das letzte Wort haben. Das überparteiliche Komitee, das am 10. November 2024 das Referendum ergriffen hat, zeigt sich über diesen Erfolg hoch erfreut. Am Mittwoch hat es vor dem Regierungsgebäude 3926 beglaubigte Unterschriften dem Kanton überreicht. Ganz speziell freut sich die GLP als Initiantin über das Gelingen: «Damit hat die GLP ihre Referendumsfähigkeit unter Beweis gestellt und – auch dank guter Allianzen – bestanden», zieht Parteipräsident András Özvegyi eine Zwischenbilanz.

 

Referendum kam gut an

Diese positive Dynamik gilt es nun in den Abstimmungskampf mitzunehmen. «Das überparteiliche Komitee wird die Rahmenbedingungen für eine finanzierbare und flexible Gesundheitsversorgung verteidigen», kündet GLP- Kantonsrätin Riccarda Schaller den Abstimmungskampf an. Die Erfahrungen aus dem Abstimmungskampf machen sie zuversichtlich: «Die Leute haben gut und schnell unterschrieben, weil sie die starre Ausgestaltung mit der Festschreibung des Leistungskatalogs auf Gesetzesstufe nicht wollen.»

 

Ein stark umstrittenes Gesetz

Das Komitee hofft auf die Unterstützung aller Akteure im Gesundheitswesen, die die Gesetzesänderung bereits in der Vernehmlassung abgelehnt haben – darunter Leistungserbringer, Nachbarkantone und Versicherungsverbände. Ebenfalls äusserte sich das Luzerner Kantonsspital ablehnend zum Gesetzesentwurf.  

Auch bei den Parteien will das Referendumskomitee erneut anklopfen. Denn die Änderung des Spitalgesetzes war in der Schlussabstimmung im Kantonsrat mit 65 zu 45 Stimmen stark umstritten.

 

 

Finanzierung: Einfach Augen zu!

Dass der Kantonsrat die Gesetzesänderung beschlossen hat, ohne die Finanzierung im Aufgaben- und Finanzplan zu sichern, empfindet das überparteiliche Referendumskomitee als unredlich. Der Druck auf die Spitäler und auf die Pflegekräfte dürfte markant steigen, wenn die Finanzierung ihrer Leistungen nicht gewährleistet ist. Grüne und SP hatten die Änderung des Spitalgesetzes aus diesem Grund im Kantonsrat ebenfalls fast einstimmig abgelehnt. «Ich hoffe, dass die Basis von FDP, Grüne und SP ihrer Kantonsratsfraktion folgt und die NEIN-Parole zum Spitalgesetz beschliesst», sagt GLP-Fraktionschef Mario Cozzio.

Auch bei der Mitte dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.

 

Auch die FDP war mehrheitlich gegen das Gesetz, weil es gegen ihre liberalen Grundwerte spricht. FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer, die mit FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler, im überparteilichen Komitee mitwirkt, sagt: «Dieses Gesetz ist unliberal, weil es den Spitälern die unternehmerische Freiheit und Verantwortung nimmt, um auf aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse reagieren zu können, die notwendige unternehmerische Freiheit nimmt und eine bedarfsgerechte Anpassung der Versorgung verhindert.»

 

 

Wirtschaftliche Gründe dagegen

Auch die beiden Wirtschafsorganisationen AWG (Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft) und IFU (Info-Forum freies Unternehmertum) sind im Referendumskomitee vertreten. Für AWG und IFU ist die flächendeckende Gesundheitsversorgung unbestritten, kann aber auch ohne diese starre Version des Spitalgesetzes erreicht werden. Josef Wyss, AWG-Präsident und früherer Kantonsrat, sagt: «Die starren Regeln im Spitalgesetz haben jährliche, zweistellige Millionenkosten für verordnete Strukturerhaltung zur Folge, die über Steuer- oder Prämiengelder finanziert werden müssen.» Stephan Grau, Präsident des IFU sagt «Aus wirtschaftlicher Sicht sind diese Fesseln völlig falsch, wenn auf Gesetzesstufe der Leistungskatalog festgeschrieben wird.»

Aus Sicht der Komiteemitglieder liegen die Argumente auf dem Tisch, um den bevorstehenden Abstimmungskampf zu gewinnen. Heute feiert das überparteiliche Komitee, den ersten Schritt: den Erfolg ihres Referendums. Die Abstimmung über die Änderung des Spitalgesetz findet voraussichtlich am 18. Mai 2025 statt.

 

Für weitere Informationen:

Riccarda Schaller, Kantonsrätin GLP / Mitglied GASK
Tel. 076 572 24 42, E-Mail: hallo@riccardaschaller.ch