Initiative Faire Wahlen ohne Listenflut

Doppelter Wahlproporz für Luzern, damit jede Stimme gleich viel zählt!
Wahlen

 

Heute: Wählerwille wird ungenau abgebildet

Das geltende Wahlsystem für die Kantonsratswahlen im Kanton Luzern weist Ungenauigkeiten bezüglich Abbildung des Wählerwillens bei der Sitzverteilung auf. Parteien müssen heute Listenverbindungen mit anderen Parteien eingehen, wenn sie verhindern wollen, dass ihre Reststimmen verfallen. Dies entspricht nicht immer dem Wählerwillen. Zudem erschwert der massive Auswuchs von Wahllisten und Listenverbindungen die Wahlentscheidung der Wählerinnen und Wähler.

 

Die Lösung: Das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren

Die Sitzverteilung im Parlament entspricht mit diesem Zuteilungsverfahren den effektiven Kräfteverhältnissen der Wählerschaft: Die Sitze werden in einem ersten Schritt (Oberzuteilung) nach dem prozentualen Wähleranteil der Parteien im ganzen Kanton aufgeteilt. In einem zweiten Schritt (Unterzuteilung) werden die Wahlkreise ermittelt, welche die zugeteilten Sitze der Parteien besetzen dürfen. Das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren macht jede Stimme gleichwertig, kommt ohne Listenverbindungen mit anderen Parteien aus und unterstützt so die Beachtung des Wählerwillens

 

Bewährt: Erfolgreiches Wahlsystem in vielen Kantonen

Der doppelte Wahlproporz (auch «doppelter Pukelsheim» genannt) wird in verschiedenen Kantonen (Aargau, Basel-Stadt, Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz, Uri, Zug, Zürich) seit geraumer Zeit erfolgreich angewendet und hat sich entsprechend bewährt. Es ist erwiesen, dass der doppelte Wahlproporz eine transparente und faire Wahl ermöglicht und die Parteistärken im Parlament so korrekt wie möglich abbildet.

 

Schluss mit der Listenflut

Listenverbindungen mit anderen Parteien werden überflüssig. Unterlisten verschwinden. Bedeutend werden die Listengruppen (= die Listen mit gleichen Bezeichnungen (Parteien) in jedem Wahlkreis) für die Oberzuteilung im ersten Schritt.

 

Demokratie stärken!

Die Umstellung auf das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren trägt dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die politische Repräsentation zu stärken. Für die Bevölkerung und die politischen Parteien im Kanton Luzern muss es das oberste Ziel sein, die Wählerschaft im richtigen Verhältnis im Kantonsrat abzubilden.

 

[Download Sammelbogen faire Wahlen ohne Listenflut]