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Vernehmlassungen

Die Grünliberale Partei (GLP) Kanton Luzern unterstützt grundsätzlich das «Programm Gesamtmobilität 2027-2030» und dessen verkehrsmittelübergreifenden Ansatz. In ihrer Stellungnahme mahnt die GLP jedoch eine konsequentere Priorisierung an: Knappe Ressourcen müssen dort eingesetzt werden, wo sie die höchste Wirkung entfalten.
Die Grünliberalen begrüssen den Planungsbericht zur Gleichstellung 2026–2030 grundsätzlich, fordern jedoch eine stärkere Überprüfung der Wirkung und eine Priorisierung der Massnahmen nach Kosten-Nutzen-Aspekten. Zudem wird eine engere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sowie ambitioniertere Ziele bei der Prävention von Gewalt angestrebt,
Die Grünliberalen Kanton Luzern unterstützen die Neuregelung der Strassenfinanzierung grundsätzlich, knüpfen dies jedoch an klare Bedingungen. Im Zentrum steht die langfristige Sicherung des öffentlichen Verkehrs und eine verursachergerechte Finanzierung durch die Senkung des Fahrkostenabzugs. Einer Aufblähung der Verwaltungskosten erteilt die
Die GLP Kanton Luzern fordert in ihrer Stellungnahme zum Kantonalen Richtplan eine konsequentere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und Lebensqualität. Zentrale Punkte sind die verbindliche Einhaltung kantonaler Velostandards , die Priorisierung flächeneffizienter Mobilität (ÖV, Fuss- und Veloverkehr) zur Bewältigung des Verkehrswachstums sowie
Die Grünliberalen unterstützen den Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) und die Ausweitung auf die Sekundarstufe II. Kritisch hinterfragen wir jedoch die Kostenberechnung bei steigenden psychischen Erkrankungen und ob reines Selbststudium für diese Jugendlichen ausreicht.
Die glp findet eine bessere Entlastung von Menschen mit geringem Einkommen sinnvoll, insbesondere da die Krankenversicherungsprämien laufend steigen und einen zunehmenden Anteil im Budget ausmachen. Auch der Fokus auf bessere Entlastung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird als stimmig
Die GLP Luzern begrüsst die Vorlage insgesamt, weil sie das Umwelt- und Gewässerschutzrecht klarer strukturiert, Doppelspurigkeiten abbaut und den Vollzug modernisiert. Wichtig ist für uns, dass der Kanton die Änderungen transparent (z.B. auf einer Webseite oder via Medienmitteilung) umsetzt und
Wir begrüssen die vorliegende Totalrevision ausdrücklich. Die Modernisierung des veralteten Gesetzes aus dem Jahr 1948 ist überfällig und ein wichtiger Schritt in Richtung einer zeitgemässen, digitalen und bürgernahen Verwaltung. Die Stossrichtung des Entwurfs – insbesondere die konsequente Digitalisierung, die sprachliche