Die GLP Luzern begrüsst die Vorlage insgesamt, weil sie das Umwelt- und Gewässerschutzrecht klarer strukturiert, Doppelspurigkeiten abbaut und den Vollzug modernisiert. Wichtig ist für uns, dass der Kanton die Änderungen transparent (z.B. auf einer Webseite oder via Medienmitteilung) umsetzt und