Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Finanzausgleichgesetzes (Teilrevision 2026)

Medienmitteilung

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Finanzausgleichgesetzes (Teilrevision 2026)

GLP unterstĂ¼tzt die Revision des Finanzausgleichs, jedoch ohne Beschränkung beim Wachstum des Ressourcenausgleichs.

Die GLP erkennt die Notwendigkeit einer Revision des Finanzausgleichgesetzes (FAG).
Die ungleiche Entwicklung der Steuererträge bei den juristischen Personen fĂ¼hrt
mitunter zu einer sprunghaften Mehrbelastung einzelner Gebergemeinden und
gefährdet die ursprĂ¼nglichen Ziele des Finanzausgleichs. Um Fehlanreize zu
vermeiden und einen ausgewogenen Finanzausgleich zu gewährleisten, der
finanzielle Autonomie und Chancengleichheit der Gemeinden sichert, ist eine rasche
Teilrevision ab dem Finanzausgleich 2026 erforderlich. Die GLP unterstĂ¼tzt die
geplante Revision und betont die frĂ¼hzeitige Einbindung der Gemeindeinteressen im
Prozess.


Die GLP befĂ¼rwortet eine Teilrevision ab 2026, welche in einem ersten Schritt
bestehende Systemfehler beseitigt. Dies beinhaltet die EinfĂ¼hrung einer einheitlichen
Berechnung bei der Abschöpfung der Gebergemeinden, wobei Ă¼bermässige
Zentrumslasten im Lastenausgleich berĂ¼cksichtigt werden sollen. Die VerknĂ¼pfung
zwischen Lastenausgleich und Ressourcenausgleich soll aufgehoben werden.
Gleichzeitig soll der Lastenausgleich jedoch einen höheren Anteil der Lasten
kompensieren, wobei eine detaillierte Analyse der verschiedenen Gefässe erforderlich
ist.


Um die zunehmenden Zentrumslasten auszugleichen, wird die Erhöhung des
Infrastrukturlastenausgleichs begrĂ¼sst, eine pauschale Erhöhung um 6 Millionen
Franken jedoch abgelehnt. Die GLP fordert stattdessen eine präzisere Berechnung auf
konkreten Modellen und effektiven Mehrlasten.


Die Teilrevision soll als Vorbereitung fĂ¼r eine umfassende Totalrevision dienen. Diese
beinhaltet eine eingehende Evaluation der bestehenden Ausgangslage der
Gemeinden und die Optimierung des Systems. Damit wird der Finanzausgleich
veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die ungleiche Zunahme bei den
Steuererträgen juristischer Personen fĂ¼hrt zu Verzerrungen. Die GLP sieht einen
möglichen Anpassungsbedarf beim Verteilungsmechanismus zwischen den
Gemeinden. Jedoch wird die im Rahmen der Teilrevision vorgeschlagene Begrenzung
des Wachstums beim Ressourcenausgleichs auf maximal 10% abgelehnt, da diese
Massnahme zu einer KĂ¼rzung der bestehenden prozentualen Mindestausstattung
fĂ¼hren könnte und damit sehr tief in den bestehenden und bewährten Mechanismus
des FAG eingreift. Die GLP plädiert dafĂ¼r, eine derart grundlegende Anpassung im
Rahmen einer ganzheitlichen WĂ¼rdigung während der Totalrevision zu diskutieren.


Die GLP unterstĂ¼tzt die weiteren Revisionspunkte und setzt sich fĂ¼r eine transparente,
ausgewogene und zukunftsorientierte Neugestaltung des Finanzausgleichs ein.


GLP-Medienmitteilung_Vernehmlassung_Teilrevision-FAG2026 (pdf)