Vernehmlassung «Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen»

Medienmitteilung

Vernehmlassung «Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen»

Die Grünliberale Partei Kanton Luzern nimmt gerne Stellung zum Entwurf der Kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SMSV). Wir begrüssen grundsätzlich die Initiative des Regierungsrates, eine formelle Rechtsgrundlage für die finanzielle Unterstützung von Minderheiten zu schaffen, die in den letzten Jahren vermehrt Ziel von gewaltsamen Aktionen oder entsprechenden Planungen geworden sind. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Schutzes von Minderheiten und der Förderung einer toleranten und sicheren Gesellschaft, welche auch in den Leitlinien der Grünliberalen Partei Schweiz verankert ist.

Positive Aspekte des Verordnungsentwurfs:

  • Die Grünliberalen begrüssen die Schaffung einer speziellen Rechtsgrundlage für die Gewährung von Finanzhilfen an Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen. Die Notwendigkeit einer solchen Grundlage wurde durch die vermehrten Anfragen nach Unterstützung und die absehbare Regelmässigkeit solcher Gesuche deutlich. Dadurch wird der Prozess für die anspruchsberechtigten Minderheitsgruppen vorhersehbar und einheitlich, was Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit fördert.
  • Wir erachten es als sinnvoll, dass kantonale Finanzhilfen primär an die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes geknüpft Diese Koordination mit dem Bund gewährleistet eine effiziente Nutzung der Ressourcen und vermeidet Doppelspurigkeiten.
  • Die obligatorische Sicherheitsberatung bei der Luzerner Polizei vor der Gewährung von Finanzhilfen ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Sicherheitskompetenzen der betroffenen Organisationen und zur Förderung der Zusammenarbeit mit den lokalen Sicherheitsbehörden. Damit kann gewährleistet werden, dass die Finanzhilfen zweckgerichtet und effizient eingesetzt werden.
  • Die im Verordnungsentwurf genannten beitragsberechtigten Massnahmen (bauliche, technische, organisatorische oder personelle Schutzmassnahmen sowie Ausbildungen in Risikoerkennung und Bedrohungsabwehr) erscheinen zielführend, um die Sicherheit von Minderheiten adäquat zu unterstützen. Der explizite Ausschluss von Ausbildungen an Waffen wird von der Grünliberalen Partei befürwortet; das polizeiliche Monopol zur Anwendung von Gewalt sollte nicht aufgeweicht werden.
  • Die vorgesehene Begrenzung der kantonalen Beiträge auf 50 Prozent der Bundesbeiträge, mit der Möglichkeit einer Erhöhung auf bis zu 80 Prozent in Härtefällen, scheint ein angemessener Rahmen für die finanzielle Unterstützung darzustellen. Die Berücksichtigung allfälliger Gemeindebeiträge ist ebenfalls sachgerecht.
  • Im Sinne der Transparenz und der Rechenschaftspflicht erachten wir die Verpflichtung der Beitragsempfänger, in ihren Jahresberichten auf die erhaltene kantonale Finanzhilfe hinzuweisen, als wichtig und unterstützenswert.

Die Grünliberalen legen Wert auf eine effiziente und unbürokratische Abwicklung der Gesuche durch die Luzerner Polizei. Es ist wichtig, dass das Verfahren, welches bei der Luzerner Polizei angesiedelt ist, schlank und nachvollziehbar gestaltet wird, um unnötigen administrativen Aufwand für die betroffenen Minderheiten zu vermeiden.

Schlussfolgerung:
Die Grünliberale Partei Kanton Luzern begrüsst den vorliegenden Entwurf der Kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen ohne Vorbehalte. Wir erachten die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage und die vorgesehene Koordination mit dem Bund als wichtige Schritte zur Verbesserung des Schutzes von Minderheiten in unserem Kanton.

 

Anwort-VNL_SMSV.pdf