Verbindliche Strategie: Es braucht eine übergeordnete Umsetzungsstrategie mit klarem Zielbild, Prioritäten und Monitoring anstelle von isolierten Einzelmassnahmen.
Abbruchprämie gezielt einsetzen: Prämien für den Gebäuderückbau sollen prioritär dort eingesetzt werden, wo ein hoher ökologischer und landschaftlicher Nutzen entsteht. Die Auszahlung darf erst nach vollständiger Entsiegelung und Rekultivierung erfolgen. Finanziert werden soll die Prämie primär über die Mehrwertabgabe und höchstens subsidiär über allgemeine Staatsmittel.
Klarer Vollzug durch den Kanton: Die Verantwortung für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligten Bauten soll bei der zuständigen kantonalen Fachstelle liegen, um eine einheitliche Praxis zu gewährleisten.
Sinnvolle Digitalisierung (DigiBauPro): Die digitale Bauverwaltung darf kein starrer Monolith sein. Es braucht eine modulare Architektur mit standardisierten Schnittstellen, welche die Gemeinden zwingend einbindet und bestehende Systeme integriert.