Unvereinbarkeiten in Behörden und rechtlich selbständigen Organisationen

Medienmitteilung

Unvereinbarkeiten in Behörden und rechtlich selbständigen Organisationen

Die gesetzliche Festlegung, welche Funktionen in der kantonalen Verwaltung mit einem Kantonsratsmandat unvereinbar sind, schafft die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit. Als Grünliberale sehen wir in der Gewaltenteilung einen fundamentalen Grundsatz eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates. Hohe Verwaltungsangestellte, insbesondere auf den obersten Führungsebenen sowie in den strategisch wichtigen Departementssekretariaten und der Staatskanzlei, sind massgeblich an der Vorbereitung von Regierungsgeschäften beteiligt. Es ist institutionell unhaltbar, wenn dieselben Personen im Parlament sitzen und ihre eigenen Vorlagen beraten oder ihre Vorgesetzten kontrollieren sollen. Die vorgeschlagene Regelung verhindert Interessen- und Rollenkonflikte und stärkt die Unabhängigkeit des Parlaments als oberste Aufsichtsbehörde. Sie entspricht zudem bereits heute einer gelebten und bewährten Praxis, die nun endlich eine saubere gesetzliche Grundlage erhält.