Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Sonntag, 24. April 2022

Einheitliche Prämien für massive und nichtmassive Bauten sowie Prämiengestaltung: Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Gebäudeversicherungsverordnung

Frage 1

Einheitliche Prämien für massive und nichtmassive Bauten (§ 17 Abs. 3 Entwurf; Erläuterungen Kap. 2.1)

Die Gebäudeversicherungsprämien sollen auf dem heutigen Niveau von massivenBauten–also bei 0,55 Promille des Versicherungswertes–vereinheitlicht werden. Die Prämie für nichtmassive Bauten wird damit von heute 0,68 auf neu 0,55 Promille des Versicherungswertes gesenkt. Sind Sie damit einverstanden?

☒Ja

☐Nein, nämlich:

 

Frage 2

Prämiengestaltung (§ 22; Erläuterungen Kap. 2.2)

Bei der Zuständigkeit für die Gewährung von Prämienrabattenwird vorgeschlagen,dassdie Verwaltungskommission der GVLzwarPrämienrabattesollgewähren können,allerdings nur unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat.SindSie damit einverstanden?

☒Ja

☐Nein, nämlich:

 

Frage 3

Weitere Bemerkungen?

Die glp unterstützt die Revision der Gebäudeversicherungsverordnung ausdrücklich. Wir begrüssen es, dass Holz als ökologischer, nachhaltiger und vollständig recyclierbarer Baustoff durch die Vereinheitlichung des Prämiensatzes massiven Baustoffen gleichgesetzt wird. Die glp unterstützt auch administrativen Vereinfachungen betreffend Prämienrabatten.