Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Freitag, 10. Januar 2020

Gründung einer Aktiengesellschaft zur Entwicklung des Campus Horw

Wir befürworten die vom Regierungsrat vorgeschlagene Gründung einer Aktiengesellschaft und die damit verbundenen rechtlichen und administrativen Anpassungen.

Die Grünliberale Partei des Kantons Luzern bedankt sich für die Einladung zur Gründung einer kantonseigenen, gemeinnützigen Aktiengesellschaft für die Entwicklung des Campus Horw Stellung zu nehmen. Die Grünliberalen teilen die Ansicht des Regierungsrates, dass mit einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft den Interessen der Hochschulen und des Kantons Luzern sehr gut Rechnung getragen werden können. Wir befürworten deshalb die vom Regierungsrat vorgeschlagene Gründung einer Aktiengesellschaft und die damit verbundenen rechtlichen und administrativen Anpassungen. Die Nutzungs- und Raumbedürfnisse der Hochschulen sind einem stetigen Wandel unterworfen. Es ist deshalb wichtig, dass von Seiten der Immobilienbesitzerin rasch und flexibel auf neue Entwicklungen reagiert werden kann. Ausserdem kann mit einer kantonseigenen, gemeinnützigen Aktiengesellschaft eine preisgünstige und effiziente Raumnutzung sichergestellt werden.


Die Grünliberalen bitten den Regierungsrat jedoch, bei der Gründung der Aktiengesellschaft folgenden Punkt zu beachten: Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, wenn bei der Gründung eine Berechnungsformel für die Höhe der Eigenkapitalverzinsung festgelegt würde. So wäre es z.B. denkbar, die Eigenkapitalverzinsung fix an die durchschnittliche Zinsbelastung des Kantons zu koppeln. Damit soll sichergestellt werden, dass der Kanton auf dem investierten Kapital keine Nettorenditen erwirtschaftet, welche die Aktiengesellschaft und die Hochschulen übermässig finanziell belasten. Ausserdem wird die Planungs- und Rechtssicherheit für die Hochschulen und den Kanton erhöht.