Die angepasste Aufgabenteilung zwischen Schulleitungen und Schulkommissionen dürfte die Abläufe vereinfachen. Dies unterstützt die glp. Kritisch stehen wir jedoch der geplanten Erweiterung des Berichtswesens der Schulleitung gegenüber. Selbst wenn diese Erweiterung ohne nennenswerten zusätzlichen Aufwand erreicht werden sollte – was jedoch bezweifelt werden darf – hätte die Gesetzesrevision vielmehr dazu genutzt werden sollen, den Administrations- und Kontrollaufwand der Verwaltung und Schulleitung zu reduzieren. Insbesondere mit Blick auf die angespannten Kantonsfinanzen muss alles daran gesetzt werden, die für Bildung zur Verfügung stehenden Mittel effektiv einzusetzen.