Vernehmlassungsantworten und Stellungahmen

Montag, 14. Oktober 2024

Stellungnahme zum «Änderung der Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz betreffend Finanzierung von Stützpunktfeuerwehren»

Im Kanton Luzern erfüllen derzeit sieben Stützpunktfeuerwehren u.a. die Stützpunktaufgabe der Strassenrettung. Diese kommt bei Verkehrsunfällen mit verletzten Personen zum Einsatz, die durch den Rettungsdienst 144 nicht aus dem Fahrzeug geborgen werden können (Zugang zu den verletzten Personen verschaffen, patientengerechte und möglichst schonungsvolle Rettung in Absprache mit dem Rettungsdienst ermöglichen). Ferner wird der Schadensplatz gegen Folgeunfälle gesichert, Brand- und Explosionsgefahr verhindert, Gefahren durch ausgetretenes Öl beseitigt sowie Unfallfahrzeuge und Beleuchtung des Ereignisortes in der Nacht gesichert.

Die Finanzierung dieser Stützpunktaufgabe soll neu und im Einklang mit dem Gesetz über den Feuerschutz auf Verordnungsstufe geregelt werden (bislang regierungsrätlicher Beschluss vom 24.8.2010, gemäss dem eine Finanzierung der Strassenrettung durch die Luzerner Polizei vorgesehen ist, was aber weder den rechtlichen Grundlagen nach dem Gesetz über den Feuerschutz [FSG; SRL Nr. 740] noch dem Gesetz über die Luzerner Polizei [PolG; SRL Nr. 350] entspricht). Im Fokus steht dabei insbesondere der Schlüssel, wie die betreffenden Kosten auf die involvierten Akteure verteilt werden sollen. Vorgeschlagen wird dabei, dass die Finanzierung auf sämtliche Gemeinden (65 %; aufgeschlüsselt auf die Gemeinden nach jeweiliger Einwohnerzahl), den Kanton (20 %), die Verursacherinnen und Verursacher des Feuerwehreinsatzes (10 %) sowie die Gebäudeversicherung Luzern (GVL; 5 %, über Präventionsbeiträge) aufgeteilt wird, die Hauptlast also durch die Gemeinden getragen wird. Unter dem Strich fährt der Kanton dadurch finanziell etwas besser als heute; die Nettokosten pro Einwohner betragen gerundet Fr. 0.50.

 

Im Vordergrund steht aktuell die Ersatzbeschaffung von vier Strassenrettungsfahrzeugen, wovon jedes Fr. 350'000.- bis Fr. 400'000.- kostet. Ferner sollen damit auch Probleme bei zukünftigen Investitionen verhindert und Rechtssicherheit für den täglichen Betrieb und Unterhalt gewährleistet werden.

 

Bei den übrigen Feuerwehrstützpunktaufgaben (ABC-Wehr [Bewältigung von atomaren, biologischen und chemischen Ereignissen], Einsätze auf Bahnanlagen, einfache Höhen- und Tiefenrettung, Interventionen auf den Nationalstrassen) besteht demgegenüber kein Handlungsbedarf betreffend Finanzierungsregelung.

 

Fazit: Wir sehen auf den ersten Blick keine grösseren Probleme. Es geht in erster Linie darum, die Aufgabe Strassenrettung finanziell auf eine saubere rechtliche Grundlage zu stellen, um damit sowohl aktuelle als auch künftige Kosten und Investitionen gesichert kalkulieren zu können. Was den Verteilschlüssel anbelangt, erscheint dieser sachgerecht.